Fusion Landkreis Helmstedt Landkreis Wolfenbüttel Entschuldungsvertrag Zukunftsvertrag

7.11.2014

Noch ist es wahrlich Zukunftsmusik, doch je eher sich die BürgerInnen mit den Begrifflichkeiten vertraut machen, desto eher können sie sich eine eigene Meinung bilden zu dem Vorhaben „Fusion des Landkreises Helmstedt mit dem Landkreis Wolfenbüttel“.

Es wird dabei im Kern darum gehen, einen sogenannten Zukunfts- oder Entschuldungsvertrag auszuhandeln. Sie werden hier im Folgenden sehr viel dazu erfahren und ich hoffe, ich kann die interessierten BürgerInnen zumindest fürs erste soweit informieren, dass sie einen Eindruck bekommen, welche Art und Form von Zukunft mit einem Zukunftsvertrag gemeint ist und welche Folgen solch ein Zukunftsvertrag für die im Grundgesetz nicht umsonst verankerte kommunale Selbstverwaltung hat.
Damit man sich vorstellen kann, wie so ein Zukunftsvertrag formuliert ist – und ich gehe davon aus, dass Sie das als interessierter Leser zunächst einmal wissen wollen – habe ich ein vergleichbares Beispiel aus Niedersachsen ausgesucht. Es geht um den Zukunftsvertrag zwischen dem Landkreis Göttingen und dem Landkreis Osterode. Vielleicht schauen sie sich diesen erst einmal an, um die dort gewählten Formulierungen kennenzulernen. Hier finden Sie den Zukunftsvertrag des Landkreises Göttingen und des Landkreises Osterode mit dem Land Niedersachsen. Wenn Sie Zugang zu anderen Zukunftsverträgen haben, dann werden sie schnell feststellen, dass diese Verträge standardisiert sind, dass sie aber auch Passagen in Paragraphen (insbesondere dem Paragraphen 7) enthalten, die sie unterscheidbar und individuell machen.
Was soll ein Zukunftsvertrag bewirken? Es geht bei einem sogenannten Zukunftsvertrag um das Stichwort Konsolidierungshilfen für die verschuldeten Kommunen. Da stellt sich gleich die Frage, warum sind die Kommunen verschuldet? Warum sind z. B. der Landkreis Wolfenbüttel und der Landkreis Helmstedt verschuldet? By the way, die Schulden drücken sich aus in den sogenannten Kassenkrediten, die aufgenommen werden müssen, um die laufenden Kosten zu decken. Bei einem strukturschwachen Landkreis, wie dem Landkreis Helmstedt, ist der Hauptkostentreiber der Sozial- und Jugendbereich. Von den verblendet neoliberalen Kräften in unserer Gesellschaft wird gerne der Personalkostenanteil als Hauptkostentreiber herangezogen. Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass dieser Kostenpunkt offensichtliche Größen aufzuweisen hat und dass man ihn deshalb gerne heranzieht, um Kosteneinsparungen vorzunehmen. Doch bei der staatlichen Verwaltung verhält sich das deutlich anders als bei einem privatrechtlich organisierten Unternehmen. Die kommunale Verwaltung verkauft keine Produkte, auch wenn es in der Nomenklatura der Haushaltsführung so deklariert wird. Das ist Blödsinn, denn die administrative Arbeit besteht als eine Dienstleistung. Sie ist kein Produkt, wie z. B. ein Staubsauger, eine Klobürste oder eine Küchenwaage. Und wenn man ins Detail geht, stellt man fest, dass die Aufgabenstellungen, die in der kommunalen Verwaltung eines Landkreises abgearbeitet werden, zu ca. 99% auf gesetzlichen Aufgaben beruhen. Das bedeutet im Klartext, dass die staatliche Dienstleistung auf der Ebene eines Landkreises in der Ausführung von Bundes- und Landesgesetzen besteht.
Das ist sehr wichtig, dass Sie sich das merken! Der Bund und das Land Niedersachsen sind gesetzgebende Ebenen eine Staates und diese Gesetze werden vor Ort auf der Ebene der kreisfreien Städte, kreisangehörigen Städte und Gemeinden und somit der Landkreise ausgeführt, überwacht und abgearbeitet. Die aus dieser Abarbeitung entstehenden Kosten, wie Personal- und Auszahlungskosten, u.a. für Rechtstitel der BewohnerInnen (z. B. im Sozial- und Jugendbereich), müssen auch vor Ort abgerechnet werden. Und jetzt kommt etwas sehr wichtiges. Da die kreisfreien Städte und Landkreise den Landesverwaltungen zugeordnet sind, werden Ausführungskosten auf kommunaler Ebene nicht direkt vom Bund bezahlt, sondern die Bundesverwaltungen bezahlen an die Landesverwaltungen! Und die Landesverwaltungen wiederum bezahlen im Rahmen bestehender Gesetzeslagen, die das Land im föderalen System selbst erlässt, nach einem bestimmten in diesen Gesetzen fixierten Verhältnis die Kommunen für die Ausführung sowohl der Bundes- wie auch der Landesgesetze.
Und genau da liegt der Hund begraben. Dem Bund wurde bis heute seitens der Länder nicht erlaubt, die Kosten direkt mit den Kommunen abzurechnen. Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen! Die Länder halten als zuständige Ebene den Beutel auf! Erst seit Kurzem gibt es eine gewisse Aufweichung im Sozialbereich, dort aber nur in einem vergleichsweise kleinen Rahmen. Es sind also die Länder und nicht der Bund selbst, die hier eine finanzstrategische Rolle einnehmen.
Alles schön und gut. Was meine ich mit dem begrabenen Hund?! Nun, ganz einfach, das Land Niedersachsen bezahlt seit Jahren (besonders seit der Ära der SPD um den Putinspezi-Gasverkäufer und ehemaligen Bundeskanzler Schröder und der vermaledeiten Agenda 21) nicht mehr vollständig die Kosten für die Ausführung der Gesetze. Die Kommunen sind seitdem gezwungen, sich immer mehr zu verschulden, damit Bund und Land ihre eigenen Schulden damit zurückfahren konnten und auf der anderen Seite sind die Kommunen sozusagen der Prellbock, denn dort löst die Bevölkerung ihre Rechtstitel z. B. im Sozial- und Jugendbereich ein und die Kommune muss das dann natürlich auch ausbezahlen! Hammer, oder! Also, ich finde, das ist ein ganz obermieser Hammer! Damit wurde die staatliche Solidarität der verschiedenen staatlichen administrativen Ebenen abgeschafft und man darf es durchaus so scharf formulieren: Bund und Land leben auf Kosten der Kommunen, also der Orte wo das gesamte Steueraufkommen, das Bund, Länder und die Kommunen bezahlt, überhaupt erst entsteht. Vor allem das Land verhält sich da besonders auffällig negativ. Das Land ist gesetzlich gezwungen, die Kosten der Landkreisverwaltung vollständig zu bezahlen. Tut es aber nicht! Und das seit Jahren. Folglich muss z. B. die Landkreisverwaltung ständig neue Kredite aufnehmen, einfach nur weil das Land die laut Konnexitätsgesetz festgeschriebene vollständige Bezahlung der Aufgabenstellungen im sogenannten übertragenen Wirkungskreis nicht vollständig bezahlt.
Sie dürfen sich jetzt zurücklehnen und nachdenken! Wenn Sie denken, ich erzähle Ihnen hier Bullshit, dann erfreuen sie sich an einer der Kernaussagen des amtierenden ersten Kreisrates des Landkreises Helmstedt, den ich mir zu eigen gemacht habe:“Ich habe kein Ziel, ich hab´einen weg!“ Aber bitte prüfen sie selbst die hier gemachten Aussagen! Und wenn sie Profis dazu befragen, was immer gut ist, dann schauen sie auch dort genau hin, denn es gibt es große Zahl von Beamtenseelen, die die Welt nur so sehen, wie es ihnen per Gesetz vorgeschrieben wird und andere, die nach links und rechts schauen und vor allem kritisch sind, wenn die grundgesetzlichen Festen unseres Rechtssystems negativ beeinträchtigt werden.
Weiter im Text.
Wir kennen jetzt den Hauptgrund der kommunalen Verschuldung. Dieser liegt nicht bei den Landkreisen und kreisfreien Städten selbst sondern bei den Bundesländern und deren Verhalten, was ich persönlich in diesem Zusammenhang als unsolidarisch und sogar ungesetzlich beschreiben möchte.
Die Konsolidierungshilfen für in Finanznot geratene Kommunen, in Niedersachen qua sogenannter Zukunftsverträge geregelt, bedürfen kurz einer genaueren Betrachtung. In Niedersachsen wurde 2009 ein Zukunftsvertrag mit den Grundzügen für ein Entschuldungsprogramm zwischen der Landesregierung und den kommunalen Spitzenverbänden vereinbart. Kommunen können danach im Rahmen des niedersächsischen Finanzausgleichsgesetzes vom Land Zins- und Tilgungshilfen von bis zu 75 % ihrer bis zum 31.12.2009 aufgelaufenen Kassenkredite erhalten (Kommunalwiki.boell.de).
Ein Zukunftsvertrag besteht aus drei zentralen Bausteinen.
1. Ein zentraler Baustein sind die Hilfen zur Entschuldung kommunaler Haushalte. Zur Finanzierung der Entschuldungshilfen stellen das Land Niedersachsen und die niedersächsischen Kommunen (aus dem KFA – Kommunalen Finanzausgleich) ab 2012 jeweils jährlich bis zu 35 Mio. € in einem Sondervermögen zur Verfügung. Die Entschuldungshilfen werden Kommunen mit unterdurchschnittlicher Steuereinnahmekraft und weit überdurchschnittlichen Liquiditätskrediten in Höhe von bis zu 75 % der bis zum 31.12.2009 aufgelaufenen Liquiditätskredite gewährt, wenn unter Einbeziehung von konkreten Konsolidierungsschritten ein Ausgleich des Ergebnishaushaltes erzielt werden kann. Hierzu werden auch Gemeindefusionen gefördert.
2. Ein weiterer Schwerpunkt des Zukunftsvertrages ist die Begleitung von Kommunen in strukturschwachen Räumen durch eine ressortübergreifende, integrative Regional- und Strukturpolitik. Hier soll eine verstärkte Koordinierung der regionalen Strukturpolitik für strukturschwache Kommunen erfolgen. Dazu sollen die Instrumente der regionalen Strukturpolitik in den für die kommunale Entwicklung bedeutsamen Bereichen wie zum Beispiel Tourismus, Arbeitsmarkt und Entwicklung des ländlichen Raumes für strukturschwache Regionen intensiviert werden.
3. Bestandteil des Zukunftsvertrages war bis 2011 die Prüfung einer möglichen Kommunalisierung weiterer Landesaufgaben auf der Basis von Vorschlägen der kommunalen Spitzenverbände. In gemeinsamen Arbeitsgruppen der betroffenen Ressorts mit den Kommunalen Spitzenverbänden unter Leitung des Ministeriums für Inneres und Sport wurden dazu eine Reihe von Aufgaben im Hinblick auf eine eventuelle Verlagerung auf die Landkreise bzw. auf die Gemeinden überprüft. Im Focus standen dabei die konkreten Aufgabenbeschreibungen, die Bewertung durch die verschiedenen Akteure und die prognostizierten Kosten im Rahmen der Konnexität. Als nächster Schritt sollte dann eine hierzu eingerichtete Lenkungsgruppe zu beurteilen haben, welche Aufgaben des Landes auf die kommunale Ebene übertragen werden sollen.
Das ist Vergangenheit und wird nicht mehr weiter verfolgt seitdem 2013 nach der Landtagswahl eine andere politische Mehrheit im Landesparlament das Ruder übernommen hat.
Finanzierung der Zukunftsverträge – das Land Niedersachsen stellt ca. 1,5% der laufenden und gesamten Kassenkreditvolumina (wohlgemerkt nach wie vor nur bis zum Stichtag 2009) für die Zukunftsverträge zur Verfügung, wobei es davon nur die Hälfte übernimmt (Kommunalwiki.boell.de). Die andere Hälfte zahlen alle niedersächsischen Kommunen seit 2012 ein. Im Falles des Landkreises Helmstedt sind das ca. 200.000 EURO pro Jahr, ohne die Beträge aus den kreisangehörigen Städten, Gemeinden und Samtgemeinden. Im Falle des Landkreises Wolfenbüttel verhält sich das genauso. Und das läuft munter weiter so bis 2027. Und nun sind Sie dran?! Rechnen Sie sich nur die Summen der beiden Landkreise und ihrer kreisangehörigen Städte und Gemeinden aus! Ok, es mag ein netter deal sein, wenn man dann 60 Mille für den Landkreis Helmstedt und 30 Mille für den Landkreis Wolfenbüttel als Entschuldungshilfe bekommt. Vielleicht darf ich Sie darauf hinweisen, dass die Kreditaufnahme in den jetzigen Zeiten dadurch gekennzeichnet ist, dass es sehr günstige Konditionen gibt, wobei man zumindest aus dem Landkreis Helmstedt schon hört, dass die Hausbank schon seit längerem zickt und darauf hinweist, dass das Rückzahlungsrisiko die Kreditaufnahme für den Landkreis Helmstedt signifikant verteuert.
Doch egal wie
1. macht das Land hier meiner Meinung nach einen miesen Deal mit den Landkreisen, denn es ist ganz alleine zuständig für die vollständige Bezahlung der Kosten im übertragenen Wirkungskreis und es hat qua Konnexitäts- und Kommunalfinanzierungsgesetz dafür Sorge zu tragen, dass die Haushalte ausgeglichen sind – und das NICHT durch ein „wenig-Zuckerbrot-und-viel-Peitsche-System“!
2. zieht sich das Land elegant aus der Affäre, indem es die Forderungen der Kommunen aus dem „Zukunftsvertrag“ auf die Nord LB überträgt (Controller und Haushalter wissen warum)
3. werden die Landkreise dadurch für lange Zeit gezwungen, die grundgesetzlich geschützte kommunale Selbstverwaltung spürbar und erheblich einzuschränken.
4. kann das Land sich generös zeigen bei kleinst möglicher eigener Belastung und auf dem Rücken seiner kreisfreien Städte und Kommunen oder wie darf man es bezeichnen, wenn das Land, das der Hauptschuldenverursacher ist, mal eben satte 1,5% der aufgelaufenen Kassenkreditschulden aufbringt und dann davon zudem noch nur die Hälfte selbst bereitstellt!?
Nun noch ein paar vertragliche Feinheiten!
In der Präambel steht u.a.:“Die Auswahl der Maßnahmen zur Erreichung des Konsolidierungszieles obliegt – im Rahmen des verfassungsrechtlich garantierten Rechtes auf kommunale Selbstverwaltung – ausschließlich den zuständigen Organen der Kommune.“
Auch hier hält sich das Land mit einer perfiden Strategie rechtlich rein, denn schauen wir doch einmal in die Details. Ich berücksichtige jetzt mal nicht den Stichtag von 2009 sondern betrachte den Ist-Stand der Verschuldung der beiden Landkreise. Da wird mehr als offensichtlich, dass der Landkreis Helmstedt bedingt durch seine Strukturschwäche, die mindestens seit 1992-1994 offiziell bekannt ist und leider seitdem nicht vermindert werden konnte, eine Pro-Kopf-Verschuldung von ca. 1600 EURO aufweist und das sind nur die Schulden der Landkreisverwaltung. Beim Landkreis Wolfenbüttel liegt man mit 560 EURO pro Einwohner noch knapp über der für die Entschuldungsverträge angesetzten Schmerzgrenze von 500 EURO/Kopf und könnte demnach sogar versuchen, eine Eigenentschuldung anzugehen, so man das denn will in Anbetracht der o.a. Tatsachen zur Verschuldungssystematik.
Laut Entschuldungsvertragsgrundlage können bis 75% der bis 2009 aufgelaufenen Kassenkreditschulden seitens des Entschuldungsfonds sofort getilgt werden. Warum eigentlich ausgerechnet 2009 als Stichjahr? Nichts an diesem Vertrag ist Zufall und 2009 wurde somit auch mit Absicht ausgewählt. Doch warum?
Schauen wir zuerst einmal in die einschlägigen Statistiken des Jahres 2010 des damaligen Landesamtes für Statistik Niedersachsen. Gehen Sie dort einmal auf Seite 30 und betrachten die Zahlen des Landkreises Helmstedt und des Landkreises Wolfenbüttel. Sehen Sie den Sprung bei den Schulden in EURO/Einwohner vom Jahr 2009 auf 2010!! Nun schauen wir uns dieselbe Statistik für das Jahr 2012 auf Seite 34 an. Und was sehen Sie?! Die Schulden sind von 2009 auf 2012 immens gestiegen. Und zwar so eklatant, dass es einem fast die Sprache verschlägt, denn es sind mehrere hundert Prozent!
Nun mögen Sie erkennen, welche Strategie dahinter stand, als man als Stichjahr das Jahr 2009 festlegte. Und falls Sie einen Grund für die Steigerung der Verschuldung wissen wollen, dann beschäftigen Sie sich bitte mit dem Thema Agenda 2010. Und Sie wissen, wer diese Agenda 2010 so ins Werk setzte, dass man heute durchaus davon sprechen darf, dass Bund und vor allem Länder auf dem Rücken der kommunalen Selbstverwaltung herum schmarotzen. Und Sie erkennen vielleicht auch, dass es geradezu perfide ist, das Stichjahr 2009 auszuwählen. Und vielleicht denken Sie jetzt gerade weiter nach und ahnen, dass der Verschuldungsmechanismus für die Landkreise NICHT abgeschafft wird, sondern weiter so läuft wie bisher!
Schauen wir uns im o.a. Vertrag § 1-3 an. Dort sehen Sie, was genau vereinbart wird. Besonderes Augenmerk widmen wir in Kenntnis der Strategie des Landes den Konsolidierungszielen und den Konsolidierungszeitpunkten. § 3 hat es besonders in sich, denn dort wir eine der fiesesten Kenngrößen benannt: Die freiwilligen Leistungen übersteigen während der Laufzeit des Vertrages das Volumen von 1,5% der Gesamtaufwendungen nicht. Na?! Was denken Sie jetzt?! Ich denke, das ist erneut einer dieser perfiden Kenngrößen, vor allem für den strukturschwachen Landkreis Helmstedt, bei dem die Sozialkosten noch für die nächsten zehn Jahre voraussichtlich von Jahr zu Jahr zunehmen werden. Betrachten wir die Konsolidierungsfaktoren, so stellen wir schnell fest, dass hier die „Peitsche“ statt Zuckerbrot zugereicht wird! Die kommunale Selbstverwaltung wird durch diesen Knebelvertrag im Grunde genommen ausgeschaltet, denn auch wenn die Pro Kopf Verschuldung dann binnen eines Jahres spürbar gesenkt wird, sie wird binnen weniger Jahre wieder hochfahren, vor allem in strukturschwachen Landkreisen, wie z. B. dem Landkreis Helmstedt. Und was passiert dann?! Richtig, der Landkreis Helmstedt wird ausgesaugt eben wegen des Konsolidierungsziels 1,5%.
Wie ein Blutsauger verhält sich hier das Land und wenn dann der letzte Tropfen Leben und damit der kommunalen Selbstverwaltung und damit Lebensqualität der BürgerInnen heraus gelutscht ist, dann kann man die Leiche irgendwo verscharren und bestimmte kreisangehörige Gemeinden können sich freuen, denn dann können Königslutter und die Samtgemeinde Velpke zum Nulltarif verhökert werden an die Stadt Wolfsburg. Und selbst wenn die Gemeinde Lehre eine Eigenentschuldung vornimmt, sie wird ebenfalls in den Todesstrudel gezogen werden und dann aufgeteilt zwischen den Städten Braunschweig und Wolfsburg.
Zuletzt schauen wir noch auf eine Besonderheit dieses o.a. „Zukunftsvertrags“ im § 7 (2): Das Land Niedersachsen erkennt die Bereitschaft der beiden Landkreise Göttingen und Osterode zu einer grundlegenden strukturellen Veränderung durch ihre Fusion an. Vor diesem Hintergrund sichert das Land Niedersachsen seine grundsätzliche Bereitschaft zu, den neuen Landkreis durch die Förderung regional bedeutsamer und gebietskörperschaftsübergreifender struktureller Entwicklungsprojekte zu unterstützen. Voraussetzungen für die Gewährung entsprechender Fördermittel im Rahmen der Landesentwicklung, der regionalisierten EU-Förderung und der Wirtschaftsförderung, insbesondere vor dem Hintergrund des Südniedersachsenprogramms sind qualifizierte Projektanträge, die Förderfähigkeit nach den Förderrichtlinien des Landes sowie die Einbettung der Vorhaben in den Prozess einer integrativen regionalen Entwicklungsstrategie.
Die Landkreise Helmstedt und Wolfenbüttel gehören nicht zum Südniedersachsenprogramm, werden also auch nicht in den etwaigen Genuss der avisierten Fördermittel, die in §7(2) des o.a. Zukunfts-Knebel-Vertrags benannt werden, kommen. Und sie dürfen zwar EU-Anträge stellen, aber eben nur noch mit dem Plazet des regionalen Heilsbringers Wunderling-Weilbier, denn diese Landesregierung hat eine jahrzehntealte erfolgreiche NUTS-III-Ebene der EU-Förderung schlicht abgeschafft, weil sie sozialistisch und heilsbringend, wie sie sich kaprizieren will, denkt, dass sie genau weiß, dass die Landkreise einfach viel zu blöde sind, die EU-Förderung selbst in die Hand zu nehmen. Außerdem führt sie fast lamentoartig an, dass die EU-Förderung gekürzt wird durch Brüssel und es deshalb größerer Einheiten bedarf. Eben solcher wie Südniedersachsen, wie wir eben gelernt haben. Dafür wurde mal eben schnell eine pensionssichernde Stelle des Regionalbeauftragten geschaffen, der jetzt über Wohl und Wehe in Sachen Förderung entscheidet. Und da der Landkreis Helmstedt dank seiner prekären finanziellen Situation und des hauhaltssteuernden Innenministerium so und so keine Kofinanzierungen mehr für EU-Förderprogramme darstellen darf und kann, wird das Geld eben da verteilt, wohin es das Land haben will, nach Südniedersachsen und zwar durch den Regionalbeauftragten Natürlich mit Zustimmung der den Regionalbeauftragten steuernden Staatskanzlei, die direkt dem Ministerpräsidenten Weil zugeordnet ist.
Nun ist es aber genug, oder sehen Sie das anders?!
Ich hoffe sehr, dass Sie erkennen, dass ich ein glühender Kämpfer für die grundgesetzlich zugesicherte kommunale Selbstverwaltung bin und dass ich die Zukunftsverträge, die ich bis dato kennenlernte für Knebelverträge halte, die eben diese kommunale Selbstverwaltung zum Tode verurteilen in Niedersachsen!
Sie mögen mir bitte und freundlicherweise nachsehen, dass ich hin und wieder harsche Worte verwendet habe, doch ich habe soo einen Hals! Das kommt u.a. daher, dass ich natürlich dank meiner erfrischen, manchmal satirischen aber stets geradeaus gerichteten und ehrlichen Art der Darstellung von kritischen Momenten seit Jahren disziplinarisch und rechtlich erfreut und beglückt werde. Das macht mein Leben und meinen Beruf so richtig vielfältig und man will mich beugen und vernichten. Ich sage dazu nur: Ich habe kein Ziel, ich hab einen weg! 🙂
Seid gesegnet!

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