Zukunftskonferenzen, EU-Förderung, Demografie, Kommunale Finanzsituation, Regionalisierung, Region Braunschweig

28.10.2013

In der letzten Woche hat in der Region Braunschweig die erste Zukunftskonferenz der neuen Landesregierung stattgefunden. Ziel dieser Zukunftskonferenzen ist es laut Landesregierung nicht, das drängendste kommunale Thema der Verschuldung vieler Landkreise, Städte und Gemeinden in Niedersachsen anzugehen. Vielmehr wird blumig und bis dato noch schwammig deklariert, dass  die Zukunftskonferenzen (es wird also noch mehr als diese eine geben!)  im Dialog mit Vertretern aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft Konzepte für die Regionalpolitik entwickeln sollen, um den wie auch immer rechtlich konstruierten Regionen (zu diesem Thema will sich bis dato niemand so richtig äussern, Ausnahme der OB der Stadt Braunschweig)  bei der Bewältigung des demografischen Wandels zu helfen und den Rückgang der EU-Fördergelder ab 2014 auffangen zu können.

Welch here Ziele! Wow! Doch soviel?!?

Gibt es keine wichtigeren oder sind genau das die Prioritäten der Landesregierung für die Regionalpolitik für die nächsten fünf Jahre in Niedersachsen?

Gehen wir b.a.w. davon aus, dass in Bezug auf die Regionalpolitik die niedersächsiche Landesregierung die beiden o.a. genannten Themen priorisiert, dann ergeben sich einige drängende Fragestellungen, wie u.a.:

– in welchem Zusammenhang steht diese Initiative mit den Entschuldungsanträgen einiger Kommunen, denn schliesslich werden hier regionale Änderungen induziert (Fusionen = Zusammenlegung, Verschmelzung zweier EInzelkomponenten)!?

– was genau sind denn „die Regionen“ und wie genau setzen sich „die Regionen“, hier vor Ort z. B. die Region Braunschweig-Wolfsburg zusammen und wie genau soll sie verwaltet werden? In dem Kontext sei auf die Verlautbarungen des MP verwiesen, der bereits den Begriff Süd-Niedersachsen nannte, ohne dabei zu präzisieren, ob der Bereich um Braunschweig-Wolfsburg herum nun dazu zählt oder nicht. Sicherlich fragen sich einige Diepholzer auch, warum sie zur Region Hildesheim gehören sollen…?! Bis dato gibt es den Plan, vier Regionen zu bilden: Braunschweig, Hildesheim, Lüneburg und Oldenburg. Das erinnert doch sehr stark an die ehemaligen Bezirksregierungen, oder nicht?!

– Welches sind die drängendsten kommunalen Problemstellungen? Sind diese deckungsgleich mit den Zielbereichen der Landesregierung für die avisierte Regionalentwicklung (Demographie und EU-Förderung) oder gibt es aus einer alternativen Betrachtungsweise heraus ggf. andere, vielleicht sogar für die kommunale Regionalpolitik bedeutsamere thematische Prioritäten? Die Landesregierung proklamiert eine Aufbruchstimmung und in den Landkreisen und kreisfreien Städten herrscht allenthalben spürbar eher eine Zusammenlegungs- und zugleich Umbruchstimmung.

Gehen wir also davon aus, dass die Landesregierung die Themen „Fusion und Entschuldungsverträge“ sowie „Kommunale Finanzaustattung“ aus der kommunalen Regionalpolitik ausklammert und auf die EU-Förderkulisse sowie die demografische Entwicklung als regionalpolitische Schwerpunkte fokussiert. Sollte dem so sein, dann geht das satt an den bestehenden kommunalen Problemkonstellationen vorbei. Wenn sie zudem „neue alte“ Regionen konstruieren will….nun ja, dann hat man bald keine Worte mehr. Und das genau will sie anscheindend!? Immer frei nach dem Sankt Floriansprinzip…

Bei genauerem Hinsehen geht es lediglich und wahrhaftig nur um eine schnöde Restrukturierung der bestehenden „alten neuen“ administrativen Strukturen, gewürzt mit etwas Beiwerk an Umorganisation. So ist der Gedanke legitim, die Kommunikation der Landesregierung in diesem Sachzusammenhang als ungenügend zu interpretieren. Denn es wird nur EIN neues Dezernat gegründet, das interessanterweise nach dem aktuellen Konzept (Organigramm-Entwurf 10/2013 veröffentlicht am 29.10.2013, Pressestelle der nds. Landesregierung, Ämter für regionale Landesentwicklung: Landesregierung unterrichtet Personalräte – Regionalförderung wird effizienter organisiert, Stand 21.10.2013)) ein Dezernat wird, das anders als die anderen fünf neu resp. umorganisierten Dezernate, nicht nur dem ML (Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz) sondern hauptsächlich (zu 80%) der Staatskanzlei zugeordnet ist. Gute 20% der Aufgabenzuordnungen dieses neu zu schaffenden Dezernats sind dann insgesamt vier weiteren Ministerien zugeordnet, u.a. dem eben genannten ML. Also ein sehr buntes Dezernat, was die Verantwortlichkeiten angeht. Aber da war doch noch etwas?! Richtig!! In dem Chart sieht man ehemalige Dezernatsbezeichnungen, Diese ehemaligen Dezernatsbezeichnungen weisen auf eine weitere, administrativ noch viel tiefergreifende Reformabsicht hin. So soll nach einschlägigen Informationen die LGLN (Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung) aufgelöst werden. Schauen wir dazu einmal deren Organigramm LGLN 07_2012 an. Es überrascht wenig, dass ein Großteil der dort benannten Funktionen nun in dem o.a. Organigramm-Entwurf von 10/2013  für die neue alte Regionalbehörde auftauchen. Die im Entwurf-Organigramm dargestellten Funktionen, die nicht der LGLN entstammen oder eben neu aufgestellt werden sollen, finden sich dann bei der noch bestehenden Regierungsvertretung Braunschweig. Insofern kann verstehen, dass die jetzige Landesregierung darauf aus ist, eine Zusammenfassung und -legung zu bewerkstelligen.
Man darf jetzt kritisch hinterfragen, warum soll die eingespielte Behörde de LGLN eigentlich aufgelöst werden.?! Die Kommunen und Unternehmen, die z. B. als AntragstellerInnen bei diesem Landesamt vorstellig werden, haben sich seit vielen Jahren mit dieser Landesbehörde aufeinander eingespielt. Die MitarbeiterInnen haben sich ebenfalls die für ihre Arbeit notwendige Netzwerkstruktur geschaffen, um ihre Zuständigkeiten auch entsprechend umsetzen zu können. Man kennt einander und sich im System aus. Aber es wäre nicht eine von Global-Regional-ManagerInnen und Bossen der Bosse geführte SPD diese SPD, würde sie nicht genau dort ansetzen und ihre ganzen parteibuchgebundenen, parteihörigen, parteienthusiastischen, parteikarrieregeilen KommunalmanagerInnen und Bürokratie- und TechnokratiefetischistInnen eben dort mit dem entsprechenden Pöstchen versehen. Normale Härte, denn das haben alle die vorherigen Landesregierungen ebenso veranstaltet. Doch gut und vor allem sachlich zielgerichteter wird es dadurch nicht. Im Gegenteil. Es hat so ein Gschmäckle und zeigt das wahre Gesicht des Vorhabens.
Wie auch immer. Zwischen den Dezernatsleitungen und den Ihnen weisungsbefugten Ministerien wird dann der viel diskutierte Landesbeauftragte eingezogen, der nach dem o.a. Stand niemandem etwas zu sagen hat und dafür dann aber umso fürstlicher allimentiert wird und zwar mit einer B6-Dotierung. Hat doch was! Vielleicht geht es ja noch höher?! Da diese Stelle ja eine ganz normale Landesstelle ist – wird die eigentlich ausgeschrieben?! Bestimmt nicht! Aber das ist eine andere Geschichte. So mancher Offizier beim Militär würde sich alle zehn Finger nach so einer Stelle lecken, doch beim Militär gelten nach wie vor andere Kriterien, wie z. B. ob man unschuldige Menschen beim Sprit abfüllen als Taliban-Kämpfer eliminiert hat oder nicht, oder bin ich da völlig falsch informiert?!?

Anhand des Organisgramm-Entwurfs für die neue Regionalbehöre erkennt man unschwer, dass hier also nur alter Kaffee wieder aufgewärmt wird. Die eigentlichen, jede kommunale Selbstverwaltung aushöhlenden und drängenden Probleme bestehen (allen voran die Finanzaustattung)  leider nach wie vor weniger in der EU-Förderkulisse oder der recht einseitig, proklamatorischen Demografiedebatte, sondern viel mehr darin, dass eben gerade das Land seine Kommunen nicht, wie verfassungsrechtlich klar vorgeschrieben, mit einer adäquaten Finanzaustattung versorgt, sondern sehenden Auges „untergehen“ lässt. Und wenn Kommunen nicht mehr handlungsfähig sind, weil ihnen die Finanzen fehlen – und ein Landkreis z. B. hat ausser der Jagdsteuer keine Einnahmequellen – dann wird er sich soweit er kann an den Gemeinden per Kreisumlage gütlich tun müssen, was aber nach einem aktuellen Urteil des BVerwG, Urt. v. 31.01.2013, Az.: BVerwG 8 C 1.12 (Erhebung einer Kreisumlage mit progressivem Anteil als Verstoß gegen den in Art. 28 Abs. 2 GG garantierten Anspruch auf finanzielle Mindestausstattung der Gemeinden bzgl. struktureller Unterfinanzierung; Gleichsame Verpflichtung des Landesgesetzgebers und der Kreise als Satzungsgeber aufgrund der verfassungsrechtlichen Gewährleistung aus Art. 28 Abs. 2 GG) nur bedingt möglich ist.

Und da darf die Frage erlaubt sein, was dann diese Regionalisierungsdiskussion soll und warum ausgerechnet die o.a. Landesthemenauswahl und die dazugehörige Organisation getroffen resp. avisiert worden ist?!? Es scheint der Landesregierung nicht darum zu gehen, die kommunale Selbstverwaltung durch Einlösen der de jure inzwischen gefestigten finanziellen Verbindlichkeiten „endlich“ vorzunehmen, sondern einmal mehr – wie auch schon einige Vorgängerregierungen – lediglich die Strukturen zu verändern. Mehr nicht! Sankt Florian ist anscheinend auch hier der Schutzherr, oder nicht?!

Ein ganz entscheidender Kritikpunkt an den bis dato veröffentlichten Informationen hinsichtlich der EU-Förderkulisse ist das Fehlen einer klaren Anbindung der N-Bank, die vor Jahren mit großem Tamtam gegründet wurde und als DIE zentrale Clearing- und Bewilligungsstelle für einen Großteil der Fördermittel im Land Niedersachsen etabliert worden ist. Gerade die EFRE- und ESF-Förderung, die ja nach Dafürhalten der jetzigen Landesregierung – wenn auch geringer ausgestattet – ein profunder Teil der Förderkulisse sein wird, wird demnach trotz einer neuen Dezernatsfunktion 2 in der Regionalverwaltung u.a. EFRE und ESF, INTERREG, LEADER und den Fördermittelstellen in den Dezernaten 3 und 5 (EAGFL – Europäischer Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft) keine organisatorische Verbindung unter- und miteinander und schon gar nicht erkennbar zur N-Bank avisiert , um dann zumindest organisatorische und vielleicht – wäre wirklich wünschenswert – inhaltliche Synergien zu schaffen.
Im Sinne der Kommunen und Unternehmen als Antragsteller für solche Fördermittel ist das nicht. Beispiel: Dieses organisatorische Nebeneinander von EFRE-ESF und EAGFL – ganz gleich auf welcher Ebene – und die fehlende Verknüpfung zur NBank (gewollt oder nicht) sowie die Zuständigkeiten von zwei Ministerien (ML und MW) hat erst kürzlich dazu geführt, dass einige Landkreise zwei Regionalmanagements durchgeführt haben, eines mit Förderung aus dem EAGFL und eines mit Förderung aus dem EFRE. Einmal bewilligt und genehmigt durch die LGLN und einmal durch die NBank. Manch geschickte Fördermitteljäger haben parallel Anträge zu denselben Vorhaben gestellt und dann geschickt einen zurückgezogen, wenn der andere bewilligt wurde. Das bindet organisatorische Ressourcen, einmal ganz abgesehen vom finanzplanerischen Desaster bei den Bewilligungsbehörden, das durch solche Vorgehensweisen entsteht, denn schliesslich müssen diese ihre „Budgets“ auch auf dem Laufenden halten. Es ist dabei störend, wenn Anträge wieder zurückgenommen werden, vom inhaltliche einmal ganz abgesehen. Die Unterschiede zwischen den Regionalmanagements und den dazugehörigen vorlaufenden Beratungsmodulen und Entscheidungsfindungsszenarien sind lediglich in thematischen Ausrichtung zu konstatieren. Doch schon alleine die ganzheitliche Ausrichtung einer Kommune bringt zwangsläufig signifikante Schnittmengen mit sich, wie z. B. den Tourismus, der sowohl beim MW als auch beim ML oder gar über beide bearbeitet werden kann und konnte.

Und leider wird immer noch nichts an folgender Situation (dem eigentlichen kommunalen Kernproblem) geändert: ohne ausreichende Finanzausstattung der Gemeinden und Landkreise wird jede Form der Wahrnehmung von Fördermitteln immer kritischer – wenn nicht sogar unmöglich.
Es gibt Kreistage in der Region, die haben sich inzwischen zu vortrefflichen Requiem-Laienchören entwickelt, denn sie haben im Glauben an ihre gewählten Heilsbringer-Landräte inzwischen ihre Haushalte dermaßen zusammengekürzt, dass sie handlungsunfähig sind. Natürlich ist offiziell immer das MI schuld, denn das hat ja so böse Sparvorgaben gemacht und immer damit gedroht, die Haushalte nicht zu genehmigen. Wer´s glaubt…..
Man möchte der Landesregierung zurufen:“ Liebe Landesregierung, es gilt ganz dringend nachzubessern, wenn es um die verfassungsrechtliche Garantie der kommunalen Selbstverwaltung geht, denn diese wurde seit Jahren durch eben die Landesregierungen unterhöhlt und ist nahe am Zusammenbruch! Bitte warte nicht länger, denn bei vielen niedersächsischen Kommunen ist es bereits fünf nach zwölf und das nicht erst seit heute! Und bitte, liebe Landesregierung, sieh dabei genau auf die Landkreise, denn die haben die Verschuldungssituation nun wirklich nicht selbst zu verantworten!“

Leider ist es eine unrühmliche Tatsache, dass das Land Niedersachsen sich im Kontext der EU-Fördermittelabrufe schon seit Jahren darin gefällt, die eigenen Handlungsfelder und somit Förderbereiche so auszulegen, dass die Kofinanzierung von EU-Förderprogrammen durch die Gemeinden, Samtgemeinden, kreisangehörigen Städte und Landkreise selbst erfolgen muss. Aus welcher Veranlassung das Land Niedersachsen so vorgeht, läßt sich schnell erkennen, wenn man die Schuldensituation des Landes betrachtet. Sie liegt nach Angaben des LSKN 2012 bei insgesamt knapp 57 Mrd. EUR nur im sog. Kern- und Extrahaushalt . Insgesamt liegen die Schulden – mit den sonstigen öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen sowie Bürgschaften –  2012 bei knapp 70 Mrd. EUR (Quellen: u.a. Bundesamt für Statistik).
Nun, daran wird sich wenig bis nichts ändern auch wenn der amtierende MP vollmundig Finanzverfügungsmittel von bis zu 50 Mio. EUR pro neuer Regionsverwaltung für die Wahrnehmung von Förderangeboten seitens der EU, der EU und des Bundes, der EU und des Landes avisiert hat – alleine woher die stammen sollen ist fraglich. Selbst wenn es EU-Fördermittel wären, dann bestenfalls zu 50%, die andere Hälfte müsste durch wen auch immer kofinanziert werden.
In diesem Sachzusammenhang hat es rückblickend betrachtet dennoch nicht nur Schlechtes gegeben, sondern, man höre und staune, auch Gutes! Ein sehr gutes Förderprogramm waren die sogenannten Regionalisierten Teilbudgets. Auch wenn hier die Kommunen selbst gegenfinanziert haben, so hatten sie jedoch erstmals in der Landesgeschichte die Möglichkeit, eigene Förderrichtlinien zu erlassen, um kleine und mittlere Unternehmen und vor allem auch Existenzgründer (auch Unternehmensübernahmen und -gaben) finanziell zu unterstützen. Doch dieses gute Instrument ist wohl auch futsch. Manche Landkreise haben sogar schon vorher aufgegeben (das Programm der Regionalisierten Teilbudgets läuft bis Ende 2013), wie z. B. der Landkreis Helmstedt. Der dortige Landrat – und sein ihm höriger, parteiaffiner Kreistag wollen ihren Landkreis Helmstedt auflösen und sich der Stadt Wolfsburg anschliessen und sehen ihre Verschuldung nur als hausgemacht an. Klar, der amtierende LR hatte zuvor in der Stadt Schöningen (was nicht mit einem Landkreis vergleichbar ist) doch mit großer Vehemenz die Verschuldung auf Teufel komm´raus gedrückt. Erfolg?! Keiner, denn alleine eine einzige Gewerbesteuerrückzahlung ( so etwas kommt leider nun einmal vor) hat den Verschuldungsstand dieser Kommune innerhalb nur eines einzigen Tages auf Rekordhöhe getrieben. Und nun wird dasselbe Streichungsprinzip bei dem Landkreis angewandt, obwohl ein Landkreis niemals vergleichbar mit einer kreisangehörigen Stadt ist, denn er hat ausser einer marginal wirksamen Steuer keinerlei weitere Einnahmemöglichkeiten, wie z. B. eine Gewerbesteuer oder Grundsteuer. Ein Landkreis wird nun einmal qua Gesetz als unterste staatliche Ebene ausschliesslich durch das Land finanziert! So ist das und folglich ist die Verschuldung auch nicht hausgemacht sondern einzig und alleine dem Ausbleiben der Konnexitätsfinanzströme seitens des Landes Niedersachsen zuzurechnen!

Da die voherige Landesregierung ein kommunales Entschuldungsprogramm aufgelegt, das u.a. dann greift, wenn entweder aus eigener Kraft und oder durch Fusion mit Nachbarkreisen und kreisfreien Städten eine Konsolidierung – wann auch immer – berechnet werden kann, ist es doch nur zu verständlich, dass dieser Landkreis unbedingt mit der Stadt Wolfsburg fusionieren möchte, oder?! Schliesslich ist die Stadt Wolfsburg einer der reichsten Städte in Deutschland und da darf man sich doch auch andienen, oder nicht?! Doch, darf man und vor allem KANN man. Leider sind die in diesem Kreis Verantwortlichen ohne jedes Selbstbewußtsein und schon gar ohne jedes Selbstwertgefühl, denn sie bieten sich nicht an, sie bangen, betteln und geloben diese Fusion als einzige Handlungsmöglichkeit aus. Und wenn diese Loosermentalität auf einen Heilsbringer stößt, dann folgen sie ihm blind wie einst die Ratten dem Flötenspieler. Oder waren es kindliche Gemüter…da war doch was?!? Auf jeden Fall entstand in der jüngsten Vergangenheit dieser Eindruck. Das Faltale daran ist, dass so gut wie nie erklärt wird, wie sich die Haushaltssituation eines Landkreises ergibt, denn würde man dieses erklären, wo würden auch mehr Leute nachvollziehen, dass diese eklatante Verschuldung des besagten Landkreises vieles ist, aber ganz sicher nicht selbstverschuldet!

Nun, die Redaktion schaut gespannt auf die weitere Entwicklung in dieser Angelegenheit.

Das bis dato bestehende Konzept erscheint bei genauerer Analyse herlichst inadäquat und streckenweise von Unkenntnis der Fördersituationen und vor allem der bestehenden kommunalen Finanzproblematik gekennzeichnet ist. Da muss dringendst nachgebessert werden. Solange die Förderungsverantwortlichkeiten – also insbesondere die Bewilligungsstellen – getrennt und nicht zusammengeführt werden, solange wird es ein Kuddelmuddel in Sachen EU-Förderung geben. Man darf darauf hoffen, dass der Plan des MP, die Staatskanzlei als federfühende Behörde in Sachen Förderung zu etablieren, sowohl den EFRE/ESF als auch und gerade den EAGFL umfasst. Dazu ist eine Zusammenlegung der Organisationen der NBank, der Landwirtschaftskammern, des MW und des ML sowie des MS auf der Regionalebene dringend erforderlich. Die Akquise von Fördermitteln ist auf der Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte in Zusammenarbeit mit den verschiedenen Landesinstitutionen seit Jahrzehnten eingespielt und erfolgreich, alleine es fehlt teilweise an den notwendigen Kofinanzierungsmitteln!
Zudem muss das Land ENDLICH die Urteile oberster Gerichte umsetzen und seine Kommunen – allen voran aber die Landkreise als unterste staatliche Ebene – mit entsprechenden Finanzmitteln ausstatten, damit diese die ihnen übertragenen Aufgaben und die dadurch entstandenen Kosten auch vollständig erstattet bekommen. Damit unmittelbar verbunden ist dann auch eine Rehabilitierung – und viel wichtiger die Revitalisierung –  der kommunalen Selbstverwaltung, wie sie unsere Verfassung garantiert.
Das sind keine aus der Luft gegriffenen Forderungen, sondern das fordern die Verbände (u.a. Deutscher Landkreistag, Deutscher Städte- und Gemeindebund) seit mindestens 2005. Es wird Zeit, dass die PolitikerInnen, die vom Volk in den Kommunen gewählt wurden und die selbst BürgerInnen irgendeiner Kommune sind, endlich das Notwendige tun, damit dieses Aussaugen der Kommunen durch das Land endlich aufhört und gerade die abundanten Landkreise und ihre kreisangehörigen wieder handlungsfähig werden!

 

 

Kommentare sind geschlossen.