Zukunftsvertrag Landkreis Helmstedt (Niedersachsen) im Rahmen der Bildung eines Gemeindeverbandes mit der Stadt Wolfsburg als kreisfreier Stadt – Entschuldungsfonds – Entschuldungspakt – Konsolidierungspakt – Gemeindeverband Wolfsburg – Helmstedt

16.9.2015

Das u.a. Themenfeld und seine Beschreibung lasse ich mit Absicht so stehen, damit die werte LeserInnenschaft schnell erkenne, was vor gut zwei Jahren in Sachen Fusion und Zukunftsvertrag sowie Entschuldungsantrag so alles in der Pipeline im Landkreis Helmstedt war.

Das Thema Fusion ist erledigt, auch wenn man von offizieller Seite stets so tut, als sei noch alles offen und man verhandele noch kräftig weiter. Over and out sagen die Funker wenn eine Unterhaltung beendet ist.

Ich bezweifle das schon lange und aus Sicht des Autors ist das Hinhalten mit wunderschönen aber wenig stichhaltigen Argumenten nur mehr eine leere Phrase und bestenfalls eine Schutzbehauptung, um eine Neuwahl für das Amt des/der Landrats/Landrätin weiter hinauszuzögern. Diese Verzögerungsstrategie hat meiner Meinung nach zwei Hintergründe.
Zum Einen natürlich den Machtfaktor, denn würde heute durch die Bevölkerung des Landkreises Helmstedt gewählt werden, wäre das bestehende Kreistagsbündnis SPD/Bündnis90-Die Grünen unter Umständen stark gefährdet, wenn ein CDU-Mensch gewinnen würde. Das ist gar nicht so abwegig, denn das o.a. Kreistagsbündnis steht inzwischen mehr als auf hölzernen Beinen. So wenig passiert wie in den vergangenen vier Jahren ist schon lange nicht mehr im Landkreis Helmstedt. Und ich denke, die Verantwortlich wissen das, auch wenn sie jetzt schnell noch zu „regionsspezifischen Megaprojekten“ ausholen wollen. Ich sage das deshalb, weil im Hintergrund nach wie vor der das vermeintliche Heil Bringende wirkt und man nun schnell noch ein paar regionale Projekte aufsetzt. Doch die greifen wenig bis gar nicht im Landkreis Helmstet selbst, denn meist geht es dabei um reichlich abstrakte Planungsprojekte, wo für die ersten Jahre unheimlich viel Papier vollgeschrieben wird und sehr viele Arbeitsgruppen sehr viel heisse Luft aufwirbeln. Aber vielleicht nützt es ja etwas, wer weiss das schon?!
Zum Zweiten hat das o.a. politische Bündnis ja einen Kreisrat installiert, der parteikonform und karrieregeil ist. Dieser könnte zwar ganz locker nach nur zwei Jahren Amtszeit dann schon einmal 75% der B4-Pension einstreichen und ´mal locker in den Altersruhestand gehen (sehr komfortable Version, oder nicht?!), doch vielleicht hat ihn die Lust gepackt und er möchte jetzt unbedingt noch den Landratsposten „mitnehmen“!?
Vereint er beide Strategien, dann haben wir im Landkreis Helmstedt innerhalb vergleichsweise kleiner Zeiträume gleich zweimal einen Landrat gehabt, der geiler ist auf Kohle (das war der ehemalige hoch wohl gelobte Heilsbringer, der sich als Regionalbeauftragter des Landes in Braunschweig lieber sah als vom Volk gewählter oberster Repräsentant), und oder auf Ruhe und Ausgeglichenheit (das wäre dann der jetzige Kreisrat, so er denn bei einer Wahl antritt und obsiegen würde, um dann in den Altersruhestand zu gehen). Ich muss ehrlich sagen, ich traue es ihm glatt zu! 🙂

Aber noch hat die SPD, wie der Buschfunk berichtet, ja einige profunde KandidatInnen, wie z. B. den jetzigen Direktor der Helmstedter Arbeitsagentur, in petto, der sich bereits im Landkreis Gifhorn beworben hatte, allerdings dort dann die Wahl verlor. Und so ein Kandidat möchte auch ordentlich aufgebaut werden. Das wäre dann ein dritter Grund, weshalb man dem Wahlvolk bisher immer eine Geschichte aus 1001 lacht erzählt hat und diese kommunalpolitisch doch recht bedeutsame Wahl gerne verschiebt. Doch warum auch immer die Direktwahl nun seit Jahren schon herausgezögert wird, es ist und bleibt ein demokratisches Dilemma, das einzig und alleine der SPD/Bündnis90-Die Grünen-Koalition ins Buch geschrieben gehört.

Doch neuerdings geschehen hier vor Ort Dinge, die alles über den Haufen werfen und die geschehen in dem Falle seitens des Landes und haben mit der Überschrift dieses Artikels sehr viel zu tun. Schaut zum Einstimmen einmal hier.

Ihr lest da, dass der Landkreis Helmstedt sowie die Gemeinde Büddenstedt und die Städte Königslutter und Schöningen die sog. Stabilisierungshilfe in einer Gesamthöhe von fast 100 Mio. EURO bekommen können. Und ihr lest dort noch etwas ganz Entscheidendes: ohne Fusion!! O H N E F U S I O N !! Es werden also anders als bisher keine Fusionen mehr vorausgesetzt, um in den Genuss dieser Gelder zu kommen.
Da hat man sich also seit vier Jahren im Landkreis Helmstedt im wahrsten Sinne des Wortes quer gelegt und alles Mögliche an Sinnlosen und Zweifelhaftem veranstaltet und immer wieder dieses Licht, diesen Hoffnungsschimmer, dieses Heil dort in der Ferne, diese FARCE und LÜGE (sage ich), an die Wand gemalt: Wir müssen fusionieren, denn sonst bekommen wir kein Geld vom Land! Der Zukunftsvertrag wurde fast wie die heilige Schrift emporgehalten und alles Politische konzentrierte sich auf die Erlangung einer Fusion, um, genau!, um Gelder aus dem sog. Zukunftsvertrag zu erhalten! Welch´ein Schmarrn, würden die Bayern jetzt sicher sagen! Da wurden hunderttausende Euros für Gutachten ausgegeben, jede Menge Arbeitskreise installiert und man machte eine Riesenwelle und nun – Nichts, Niente, Nada!?!
Ja, ihr erinnert euch richtig und wenn nicht dann schaut hier auf diesem Blog und ihr findet diverse Beiträge und Artikel von mir, mit denen ich mich gegen diese meiner Meinung nach echte Verar….des Volkes gewandt habe. Ein Zukunftsvertrag ist eine Knebelung der kommunalen Selbstverwaltung auf Jahrzehnte hinaus. Er setzt Bedingungen für eine gesetzlich vorgeschriebene Ausgleichszahlung, und das ist noch viel viel fieser. Das Land ist so und so verpflichtet, die durch die Ausführung der bestehenden Gesetze entstandenen Kosten vollständig zu bezahlen und statt dessen hat man den durch das Ausbleiben der Ausgleichsgleichszahlungen für die Anwendung der Gesetze völlig überschuldeten Kommunen dann einen Zukunftsvertrag angeboten, der die Zukunft weil Handlungsfähigkeit der Kommunen auf Jahre hin erheblich behindern wenn nicht sogar verhindern wird! Das ist schon starker Tobak. Man stelle sich einmal vor, man muss sich verschulden, weil man Anweisungen auszuführen hat und die Ausführung eben mehr Geld kostet als man einnehmen kann. Und dann kommt der Gläubiger, der diesen finanziellen Ausgleich qua Gesetz vorzunehmen hat und diktiert noch neue Bedingungen, damit man das gezwungenermaßen ausgegebene Geld teilweise wieder zurückbekommt. Geht nicht, denken Sie?! Doch, das geht und zwar seit vielen Jahren. Das Land trocknet mit purer Absicht seine Städte und Landkreise aus!!

Was hat ein ehemaliger Landrat und vermeintlicher Heilsbringer nicht alles aufgetischt, um sich und diese ihm so heilbringende Fusion ins Gespräch zu bringen, um an die Gelder des Zukunftsvertrags zu gelangen!?! Nun, ihm persönlich hat diese Geschichtenerzählerei ja einen geilen Job eingebracht und ich mutmaßte ja schon damals, der Kerl veräppelt jeden und würde selbst noch seine Frau verhökern, wenn es ihm nur Aufmerksamkeit und Zuwendung für die der Vaterliebe verlustig gegangene Kinderseele einbringen würde. Das war jetzt gemein. Ich weiß! Er ist auch gemein und das weiß er nur zu gut! Auf jeden Fall hat er ganz dienstbeflissen und ehrgeizig über Jahre hinweg nur noch ein Thema gehabt: FUSION und noch nochmals FUSION! Und was ist daraus geworden?
NICHTS!

Ja, ihr erinnert euch also langsam?! Ohne Fusion hätte es nach Aussagen auch des amtierenden Kreisrats ja niemals irgendwelche Ausgleichsgelder für den Landkreis Helmstedt gegeben. Und was wurde da alles an Unwahrheiten aufgetischt, obwohl schon längst klar war, der Fusionszug war längst abgefahren. Spätestens seitdem auch dem letzten Komiker in der Region durch ein teures rechtliches Gutachten vor Augen geführt wurde, dass es keine Fusion mit der Stadt Wolfsburg geben wird, und wenn nur durch halsbrecherische und mehr als rechtlich kritikwürdige Verrenkungen, ist jedem Denkenden klar und offensichtlich, es würde auf diese Weise niemals eine Fusion geben. Und eine zeitlang sah es sogar so aus, dass diese von bestimmten PErsönlichkeiten stets heftigst angetriebe Fusionshype, ein typisches Hinterzimmererzeugnis gewoden wäre. Ich mutmaßte schon vor Jahren, dass man anders auch gar nicht hätte vorgehen können, da man solche verquasten Machterhaltungsstricks eben immer nur in verquasten Hinterzimmern zusammenbastelt, weil eine Öffentlichkeit würde das niemals gutheißen! Und Hintertürchen und dazugehörige Hinterzimmer gab es in dem Fall reichlich.

Aber dann hat selbst das parteikonform und auf Machterhalt getrimmte Innenministerium in Hannover verlautbaren lassen, dass es mit Wolfsburg nicht gehe, aber man könne es ja mal mit dem Landkreis Wolfenbüttel probieren. Und auch das ging so richtig in die Hose, denn die Wolfenbütteler hatten keinen Bock auf den Landkreis Helmstedt.

Und hinter all dem stand immer das, was ich die ganzen Jahre propagierte: Das Land und der Bund sind die eigentlichen Schuldentreiber im Landkreis Helmstedt, denn im Falle des Landkreises selbst, der zu 99% seiner Aufgabenkonstellation Bundes- und Landesgesetze auszuführt, gibt es keinen anderen Schuldenfaktor als den der fehlenden Konnexität. Und ich sagte auch immer, das ist rechtlich zu würdigen, doch bei den Schlappschwänzen hier vor Ort hätte ich es auch in ein volles Plumpsklo rufen können…mit demselben misslichen Erfolg – nämlich nichts als übelriechenden Schalls. Halt! Es gab eine Wirkung! Oh ja! Seit 2011 versucht man mich lahmzulegen und mundtot zu machen! Der Erfolg ist relativ bescheiden, denn noch bin ich nach wie vor vor dem Arbeitsgericht und kämpfe gegen diese Form der Lahmlegung an. Aber ist das ein Erfolg?!? Ich denke nicht!

Wohl denn. Nach den letzten mir vorliegenden Informationen hat gerade der Ausschuss für Finanzen zugestimmt und empfiehlt dem Kreisausschuss, dass der Landkreis Helmstedt die Stabilisierungshilfe in Anspruch nehmen sollte. Man wird sehen, denn jetzt kommt doch dann eine entscheidende Frage auf: Was ist denn dann mit der Neuwahl des Landrats oder der Landrätin?!

Wenn man die Stabilisierungshilfe in Anspruch nehmen möchte, dann kann man sich zwar erneut die bestehenden Gesetze verwürgend verhalten und die notwendige Neuwahl erneut auf September 2016 verschieben, doch im Grunde genommen wäre das ein rechtlicher Fauxpas sondergleichen, denn wenn man die Stabilisierungshilfe aus den Restmitteln des Zukunftsvertrages nach §14 NFAG in Anspruch nehmen möchte, dann braucht man ja nicht mehr die Begründung einer Fusion, um an eben diese zu gelangen, zudem sie bisher ja auch voll vor die Wand gefahren ist.
Und wann wird dann bitte neu gewählt?! Denn rein formell gesehen, muss das gewählt werden. Jede weitere Verzögerung ist ein MAgentritt für alle DemokratInnen.
Ich möchte schon fast wetten, dass sowohl dem kampferprobten Landkreis-Napoleon und Schützer aller verwitweten und verwaisten Greisen als auch diesem schal getünchten Kreistag wieder neue „kleine“ Geschichten aus 1001 lacht einfallen werden, um den Status quo der Nichtwahl zu erhalten.
Aber ich schaue genau hin und ich werde berichten! So wie ich es all die Jahre zuvor getan habe, werde ich gerne berichten und euch darüber auf dem Laufenden halten, wie ich diese Situation interpretiere. Bis dato sage ich nur: alles kalter Kaffee und abgelatschte Machtgeilheit, denn man hätte schon längst eine Neuwahl anberaumen müssen. Die Fusion ist schlicht und einfach gescheitert und das Land ist immer rechtlich gezwungen, die gesetzlichen Aufgabenabwicklungen vollständig zu bezahlen.
Alleine, dass es jetzt für die Erlangung der Stabilisierungshilfe erneut Konditionen diktieren möchte, ist eine Farce! Was sollen denn bitte schön die Kommunen anderes tun, als die bestehenden Gesetze anzuwenden, zu kontrollieren und entsprechend die Bezahlungen dafür zu leisten! Wo sollen sie denn bitte schön sparen, wenn 99% ihrer Arbeitsorganisation und damit auch der Ausgaben durch gesetzliche Funktionen bestimmt sind?! Bei den knapp 1%, die verbleiben?! Soll man davon sparen?!?
Genau da ist die kommunale Selbstverwaltung angesiedelt. In diesem einem und weniger als einem Prozent der Aufgabenausführungen liegt die Wiege der kommunalen Selbstbestimmung und dort wird schon seit Jahren gestrichen und gestrichen und gestrichen. Alleine mathematisch gesehen ist das eine Unmöglichkeit, es sei denn man ist so geschickt wie der Landkreis Helmstedt, der vor geraumer Zeit einmal zahlentechnisch darlegte, dass wenn man so mathematisch strikt verfahren würde, dann irgendwann im Jahr 2273 endlich schuldenfrei sei! 🙂 Es ist eigentlich zum Weinen, doch bei dieser Darstellung konnte man nur noch laut loslachen, um in dieser eigentlich traurigen Angelegenheit vielleicht noch ein wenig Galgenhumor an den Tag zu legen?!

Und bevor ich ende, noch eines! Es ist und bleibt das Land und der Bund, die solchen Kommunen und oder kommunalen Gebietskörperschaften wie dem Landkreis Helmstedt die entstehenden Sozialkosten zu erstatten haben, und zwar VOLLSTÄNDIG! Nicht solche schalen Nummern wie immer, wo sich das Land darin gefällt, die durch die Umsetzung von Gesetzen entstehenden Kosten nicht vollständig zu erstatten. Das ist eine ganz miese fiese Kiste und zeigt sehr deutlich, was die Landespolitik von den sie ernährenden Kommunen hält – eben nichts! Als Wahlvieh und als Dreckwegputzer sind die Kommunen alle mal gut, doch wenn es darum geht, sie mit den notwendigen finanziellen Mitteln auszustatten, da bleiben außer leeren Worthülsen und immer wieder nur schalen Phrasen letztendlich nur Enttäuschungen übrig, die sich auf das Gemeinwesen projezieren und zudem der Demokratie ganz erheblich schaden!
Und wenn das die Landespolitik ist, die ein so großes Land wie Niedersachsen es ist, lenken und steuern will, dann verweise ich mal eben darauf, dass es so und so nur ein einziger Sitz im Landesparlament ist, der die politische Mehrheit ausmacht! Und dieser eine Sitz ist mehr als gefährdet. Und das ist auch völlig richtig so. Es kann nicht sein, dass außer leeren Worthülsen und machtgeilen Phrasen nichts in den Kommunen ankommt. Und im Falle des Landkreises Helmstedt und vielen seiner kreisangehörigen Städte und Gemeinden steht das Wasser bereits nicht mehr nur an der Unterkante Oberlippe, sondern sie gehen schlicht in der Sch…unter, weil die Soziallasten sie erdrücken. Und zur Zeit kommen dann noch immer neue AsylantInnen hier an, die zusätzlich auf die überstrapazierten Finanzbudgets drücken und perverser Weise dazu führen, dass notwendige Investitionen in die eigene Infrastruktur deshalb hinten angestellt werden müssen, was nicht gerade dazu beiträgt, dass die eigene Bevölkerung gut zu sprechen ist auf die AsylantInnen. Das ist leider so ein gewollter, perverser Zug an den Ausführungsbestimmungen im kommunalen Finanzgeflecht. Wenn dringende Bundesangelegenheiten ausgeführt werden müssen, dann stehen die eigene Belange qua Gesetz eben hinten an! Und wenn dann das Land sich noch dazu darin gefällt, die entstehenden Kosten nicht vollständig zu bezahlen und vor Ort keine der politischen Mehrheitsfraktionen den A.. in der Hose hat und das zur Not gerichtlich abklärt, dann fahren solche kommunalen Gebietskörperschaften volles Brett in die Schuldenfalle, aus der sie ohne Hilfe durch das Land auch nicht mehr herauskommen! Wer sollte ihnen auch sonst helfen. Das Land ist gesetzlich schlicht und einfach dazu verpflichtet, doch es etzt sich mit dem breiten Bürokratenhintern auf die Gesetze! Versuchen Sie das einmal! Sie werden schnell die gesetzliche Knute zu spüren bekommen. Aber das Land darf das, oder wie?!?
Nun, wir sind also jetzt einmal gespannt, was in Sachen Entschuldung aus der Stabilisierungshilfe im Landkreis Helmstedt passiert. Sie ist längst überfällig und zwar ohne irgendwelche Knebelbedingungen! Und sie ist so überfällig wie die damit zusammenhängende Wahl eines Landrats/einer Landrätin!

Bis dahin seid gesegnet! Over and out!

30.6.2013

Das Thema entwickelt sich und nun hat die niedersächsische Landesregierung im Juni 2013 einen Nachschlag für 35 weitere Entschuldungsanträge beschlossen. So soll zunächst einmal die Laufzeit verlängert werden. Damit könnten nach einschlägigen Presseverlautbarungen knapp 800 Mio. EURO an Schulden getilgt werden, bei einem Eigenanteil des Landes von ca. 70 Mio EURO/Jahr. Und wo kommen die restlichen Mittel her?! Es gibt keine restlichen Mittel, sondern es handelt sich bei den 70 Mio EURO jährlich um einen hälftig geteilten Betrag. Die eine Hälfte soll vom Land beigesteuert werden, die andere Hälfte von den niedersächsischen Landkreisen, kreisfreien Städten, Samtgemeinden und Gemeinden.

Ich berichtete bereits, dass die Knebelungsverträge, die nur der Bank einen Zugewinn bescheren, den niedersächsischen Kommunen ein Handlungskorsett für Jahrzehnte verpassen ohne eine Sicherheit zu haben, dass die Vorgaben überhaupt einzuhalten sind. Das ist der eine schwerwiegende Kritikpunkt.
Der andere ist, dass durch diese Verlängerung der Laufzeit und die zusätzlichen Haushaltsmittel auf Landes- und Kommunalebene eben diese neue Schulden aufnehmen, die niedersächsischen Kommunen wie auch das Land weitere haushalterische Belastungen (mit der Folge von teilweise neuen und zusätzlichen Kreditaufnahmen) einzuplanen haben und das alles bei gleichzeitiger Unsicherheit, ob ihre Fusions- und damit zusammenhängenden Entschuldungsanträge überhaupt genehmigt werden.

Im Falles des Landkreises Helmstedt und der Stadt Wolfsburg wird schon jetzt in offiziellen Presseverlautbarungen von einer hohen Erfolgschance für eine landesseitige Bewilligung des avisierten Gemeindeverbandes und damit einer Fusion gesprochen. Doch ob das Land dem so zustimmt, steht nach wie vor in den Sternen. Denn 1. ist die Stadt Wolfsburg eine der reichsten Städte in ganz Deutschland und ist damit eine sog. abundante Kommune. Also eine Kommune, die in den Landesfinanzausgleich einbezahlt.Und 2. könnte eine Landesentscheidung auch ganz anders ausfallen, falls 3. die Bevölkerung in Wolfsburg und dem Landkreis Helmstedt dem so überhaupt zustimmt. Dieser 3. Punkt ist im Landkreis Helmstedt zumindest im Juni 2013 überhaupt kein Thema. Man scheint sich seitens der hauptamtlichen Verwaltung nicht ganz sicher zu sein, ob man die Bevölkerung überhaupt zu dem Thema befragen möchte, auch wenn großherzig und wohlwollend stets öffentlich behauptet wird, man nehme die Bevölkerung und die direkt betroffene Mitarbeiterschaft bei allem gerne mit. Wohin auch immer!?

In der Stadt Wolfsburg sieht das schon ganz anders aus. Hier deuten die offiziellen Verlautbarungen eindeutig darauf hin, dass man nach der fachlichen Bearbeitung für die etwaige Fusion dann spätestenS die Bevölkerung der Stadt dazu offiziell befragen möchte. Das ist rein rechtlich und schon gar inhaltlich gesehen, m. E. der richtigere Weg.
Dass es unterschiedliche Vorgehensweisen und Einstellungen in dieser Angelegenheit gibt, zeugt u.a. von den erheblichen personellen, finanziellen und qualitativen Unterscheiden zwischen den beiden fusionswilligen Kommunen.

Böse, wer nun Böses denkt. Könnte es vorstellbar sein, dass auf Landesebene dann eine Entscheidung zu diesem Fusionsthema getroffen wird, die gerade einer so reichen Stadt wie der Stadt Wolfsburg keine Landesmittel für die Entschuldung des Fusionspartners Landkreis Helmstedt in Aussicht stellt!?! Vorstellbar ist es und die Abgeordneten im Landesparlament sind nun einmal nicht mehrheitlich aus Wolfsburg und dem Landkreis Helmstedt.

Der m. E. gewichtigste Kritikpunkt ist der, dass das Land Niedersachsen und damit die amtierende Regierung sich gerade aus der Reformverantworung zu stehlen scheint. Noch klingen die vollmundigen Phrasen einer Kommunalreform bis zur nächsten Landtagswahl in den Ohren, schon wird anscheinend alles zu den Akten gelegt und man möchte wohl lieber weitere Steuer- und Kreditmittel bezahlen und die längst notwendige Kommunalreform wird einmal verschoben!?!

So zumindest mag der erste Eindruck sein, denn ausser dass die Landesregierung ihre höchstdotierten B-Besoldungs-Stellen der Landesbeauftragten (und zum Vorteil der gewogenen Parteisoldateska) in Aussicht stellt, damit diese dann die Fördersituation besser organisiere (das soll bereits im Herbst diesen Jahres 2013 passieren) und – man höre und staune – zum X.Male SWOT-Analysen, Zukunftskonferenzen, fach-und ressortübergreifende Regionalkonferenzen durchzuführen habe, ist nichts konkreteres hinsichtlich der Kommunalreform zu vernehmen. Dass gerade die Fördersituation aufs engste mit den bestehenden Kommunalgrenzen einhergeht (so sind eine Vielzahl infrastruktureller und unternehmensbezogener Förderprogramme an den Verwaltungsgrenzen festgemacht worden) und dass eine Änderung dieser Fördergrenzen auch Konsequenzen für jeweiligen Kommunen und die dort ansässigen Unternehmen zur Folge haben wird, scheint noch nicht so ganz offensichtlich geworden zu sein. Aber vielleicht ist das ja auch ein Grund, weshalb die Landesregierung lieber auf dem Status quo der Kommunalstrukturen beharrt und dann hofft, dass eine Zusammenlegung nicht zu Fördermitteleinbußen führen wird. Oder – es geht noch perfider – man hofft, dass die neue Kommunalstruktur den Wegfall europäischer Fördermittel kompensieren kann, eben weil die neuen Strukturen dann nicht mehr in die Gebietsvorgaben der Fördermittelgeber passen werden. War das jetzt zu hoch? Oder gar zu perfide?

Wohl denn – wie dem auch sei!? Im u.a. Artikel geht es dann mit der Zeit vor Juni 2013 weiter. Viel Spaß bei der Lektüre!

Zunächst eine brandaktuelle Meldung vom 17.4.2013. Das Landes-Entschuldungsprogramm (wenn man es überhaupt so nennen darf – s.u.) hat zum Ablauf der Antragsfrist am 31.3.2013 zu wenig Geld. Eine durchaus seltsam anmutende Mitteilung ist das, denn die Finanzierung sollte eigentlich stehen (schauen Sie weiter unten wie die Finanzierung funktionieren soll). Und nun liegen insgesamt Anträge für 300 Mio. EUR vor und nur noch 100 Mio. EUR sollen verfügbar sein. Fatale grande! Wohl denn, es geht schliesslich nur um Steuermittel und darum, mit Steuermitteln eine kommunale Entschuldung herbeizuführen, die n.m.D. so gar nicht funktionieren kann. Aber schauen Sie selbst einmal und bilden sich Ihre eigene Meinung dazu.

Sie haben im Kontext Fusion sicherlich schon die Begriffe Zukunftsvertrag, Entschuldungsfonds gelesen und vielleicht fragen Sie sich auch, was das im Falle des Landkreises Helmstedt genau bedeutet. Falls Sie dazu ihre KreistagspolitikerInnen befragen wollen, dann ist das der richtige Ansatz, denn diese sind es, die als die politischen
EntscheidungsträgerInnen die notwendigen politischen Entscheidungen treffen (z. B. Beantragung einer Entschuldungshilfe durch eine Fusion).

Die Frage, was genau ein Zukunftsvertrag ist und welche Folgen er für den Landkreis Helmstedt finanziell und organisatorisch denn hat oder die Frage, wie der Entschuldungsfonds denn finanziert wird oder ob sich die grundlegenden Verschuldungsmechanismen denn dadurch verbessern, sind ja eigentlich ganz normale Fragen, oder sehen Sie das anders?!?

Ob ich das schon getan habe? Klar habe ich. Ergebnis? Unbefriedigend! Genauer?!? Ungenügend!! Bei einer Bewertung mit ausreichend könnte man ja noch sagen, der Befragte habe sich zumindest bemüht. Doch leider bemühen sich die von mir Befragten nur oberflächlich gesehen und ich konstatiere, dass das ein Lern- und Verständnisproblem ist und schlicht darauf beruht, dass man Allgemeinplätze von „Formel- und Lösungsmullahs“ nachbetet, statt sich selbst einmal eingehend mit der Materie zu befassen. Es gibt mal gerade eine Handvoll Menschen, die kreativ und zielführend (aber auch Kostenpunkte und die kommunale Selbstverwaltung schätzend und berücksichtigend) in dieser Sache einarbeiten.

Antworten wie, es gibt keinen anderen Ausweg, wir müssen uns mit anderen zusammen tun, der Landkreis hat keine andere Möglichkeit u.ä. gehen an den eigentlichen Fragen satt vorbei und belegen lediglich, dass sich der die Befragte nicht mit dem Thema Zukunftsvertrag, Entschuldungsfonds, Finanzierung des Entschuldungsfonds, Konsequenzen für den kommunalen Haushalt und die kommunale Selbstverwaltung als rechtlich höchstes Gut intensiv beschäftigt hat. Denn dann würden sie vielleicht anders antworten. Obwohl!?! Weiß man es?! Ich denke positiv, deshalb sage ich jetzt einmal, dass sie anders als gerade dargestellt antworten würden. Doch, täten sie es, könnten sie es…oder doch nicht?!? Das soll jetzt einmal gleichgültig sein.

Wie dem auch sei. Die bisherigen Antworten haben mich dazu gebracht, dass ich im Folgenden einmal genauer darstelle, worum es beim Thema Zukunftsvertrag  Entschuldungsfonds – Entschuldungspakt – Konsolidierungspakt – Gemeindeverband Wolfsburg – Helmstedt oder Landkreis Helmstedt geht und wie sich der Entschuldungsfonds Niedersachsen finanziert. Kurz, worum geht es und wie erschließt sich dieses Thema einem Menschen, der nun gar keinen Bezug zu solchen Themenbereichen hat. Ein paar Worte verliere ich zu den Folgen für den Landkreis Helmstedt und seinen Haushalt für die nächsten Jahre.

Eine sehr gute Quelle für Ihre eigenen Recherchen kann natürlich einmal mehr das Internet sein. Ich persönlich mag den Kommunalwiki der Heinrich-Böll-Stiftung. Die im Folgenden dargestellten und recherchierten Informationen stammen u.a. aus dieser Quelle.
Da ich hier einen Blog schreibe und keine wissenschaftliche Abhandlung, mag man es mir verzeihen, wenn ich nicht immer zitategenau arbeite. Schauen Sie einfach nach den Schlagworten, die ihnen selbst zu diesem Themenbereich einfallen und schon finden Sie eine Vielzahl hochinteressanter und seriöser Quellen.

Der Zukunftsvertrag

Am 17. Dezember 2009 ist die gemeinsame Erklärung der Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens und der Niedersächsischen Landesregierung zur Zukunftsfähigkeit der niedersächsischen Kommunen (kurz: Zukunftsvertrag) unterzeichnet worden.

Der Zukunftsvertrag besteht aus drei zentralen Bausteinen.

1. Ein zentraler Baustein sind die Hilfen zur Entschuldung kommunaler Haushalte. Zur Finanzierung der Entschuldungshilfen stellen das Land Niedersachsen und die niedersächsischen Kommunen (aus dem KFA) ab 2012 jeweils jährlich bis zu 35 Mio. € in einem Sondervermögen zur Verfügung. Die Entschuldungshilfen werden Kommunen mit
unterdurchschnittlicher Steuereinnahmekraft und weit überdurchschnittlichen Liquiditätskrediten in Höhe von bis zu 75 % der bis zum 31.12.2009 aufgelaufenen Liquiditätskredite gewährt, wenn unter Einbeziehung von konkreten Konsolidierungsschritten ein Ausgleich des Ergebnishaushaltes erzielt werden kann. Hierzu werden auch Gemeindefusionen gefördert.

2. Ein weiterer Schwerpunkt des Zukunftsvertrages ist die Begleitung von Kommunen in strukturschwachen Räumen durch eine ressortübergreifende, integrative Regional- und Strukturpolitik. Hier soll eine verstärkte Koordinierung der regionalen Strukturpolitik für strukturschwache Kommunen erfolgen. Dazu sollen die Instrumente der regionalen Strukturpolitik in den für die kommunale Entwicklung bedeutsamen Bereichen wie zum Beispiel Tourismus, Arbeitsmarkt und Entwicklung des ländlichen Raumes für strukturschwache Regionen intensiviert werden.

3. Bestandteil des Zukunftsvertrages ist darüber hinaus die Prüfung einer möglichen Kommunalisierung weiterer Landesaufgaben auf der Basis von Vorschlägen der kommunalen Spitzenverbände, die bis Frühjahr 2011 abgeschlossen sein soll.

In gemeinsamen Arbeitsgruppen der betroffenen Ressorts mit den Kommunalen Spitzenverbänden unter Leitung des Ministeriums für Inneres und Sport sind eine Reihe von Aufgaben im Hinblick auf eine eventuelle Verlagerung auf die Landkreise bzw. auf die Gemeinden überprüft worden. Im Focus standen dabei die konkreten  Aufgabenbeschreibungen, die Bewertung durch die verschiedenen Akteure und die prognostizierten Kosten im Rahmen der Konnexität. Als nächster Schritt wird die hierzu eingerichtete Lenkungsgruppe zu beurteilen haben, welche Aufgaben des Landes auf die kommunale Ebene übertragen werden sollen.

Bei ein wenig Recherche ist zum Thema Zukunftsvertrag u.a. folgendes herauszubekommen (Quelle: MI Niedersachsen, 18.Juni 2012): “ Für 39 besonders finanzschwache Landkreise, Städte, Gemeinden und Samtgemeinden in Niedersachsen leistet das Land im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs finanzielle Unterstützung. Sie erhalten im laufenden Haushaltsjahr Bedarfszuweisungen in Höhe von insgesamt 39,5 Millionen Euro. Dies teilte Innenminister Uwe Schünemann heute in Hannover mit.
Die Zuweisung dient zur Deckung von Fehlbeträgen in den kommunalen Haushalten und zur Aufrechterhaltung der Kassenliquidität. Die Höhe der einzelnen Zuweisungen beläuft sich auf Beträge zwischen 220.000 Euro für die Gemeinden Baltrum und Dornum im Landkreis Aurich und jeweils 2,5 Millionen Euro für die Landkreise Cuxhaven und Lüchow-Dannenberg sowie die Städte Göttingen, Hildesheim und Seelze. Erstmalig im Bedarfszuweisungsverfahren begünstigt ist die Stadt Barsinghausen in der Region Hannover.
Insgesamt hatten 69 Städte, Gemeinden, Samtgemeinden und Landkreise im Jahr 2012 Bedarfszuweisungen wegen einer außergewöhnlichen Lage beantragt, um ein defizitäres Rechnungsergebnis aus dem Jahr 2011 auszugleichen.
Die Zahl der Antragsteller ist damit im Vergleich zum Vorjahr leicht rückläufig, das Fehlbetragsvolumen aller Antragsteller bleibt mit rund 2,066 Milliarden Euro nahezu konstant.
Dass die Zahl der Antragsteller auch in diesem Jahr zurückgegangen ist, ist im Wesentlichen auf die zwischenzeitlich etablierte Verteilungssystematik mit verlässlichen Entscheidungsparametern zurückzuführen, die seit 2005 nahezu unverändert Anwendung finden. Danach können nur besonders finanzschwache und besonders bedürftige Kommunen Bedarfszuweisungen erhalten, die ihre eigenen Konsolidierungsanstrengungen hinreichend unter Beweis gestellt haben.
Durch die in den vergangenen Jahren in vielen Kommunen abgeschlossenen Verhandlungen über den sogenannten Zukunftsvertrag und der damit einhergehenden Entschuldungs-hilfeleistung des Landes, wird die Zahl der dauerhaft im Bedarfszuweisungsverfahren begünstigten Kommunen voraussichtlich weiter abnehmen. „Neun der Kommunen, die im jetzigen Verfahren eine Bedarfszuweisung erhalten sollen, werden ab 2012 Leistungen nach dem sogenannten Zukunftsvertrag erhalten und damit ihre finanzielle Leistungsfähigkeit dauerhaft wiederherstellen oder zumindest erheblich verbessern können“, blickt Minister Schünemann optimistisch in die Zukunft.
Bedarfszuweisungen sind gesonderte Finanzmittel innerhalb des kommunalen Finanzausgleichs, die das Innenministerium auf Antrag an finanzschwache Kommunen gewährt, um so ihre Finanzkraft zu stärken. Es handelt sich bei den davon profitierenden Kommunen im Wesentlichen um Gemeinden und Samtgemeinden, deren eigene Steuereinnahmekraft nicht ausreicht, um die erforderlichen Mittel zur Deckung der notwenigen Ausgaben zu erwirtschaften.
Mit den bewilligten Zuweisungen wird jeweils ein Anteil in Höhe von rund 7 % des aufgelaufenen Gesamtfehlbetrages abgedeckt.
„Ein Großteil der begünstigten Kommunen wird die Bedarfszuweisung in den nächsten Wochen bewilligt und ausgezahlt bekommen können. In einigen Fällen sind aber noch weitergehende Prüfungen erforderlich; hier werden die Bedarfszuweisungen zunächst lediglich in Aussicht gestellt, die endgültige Bewilligung hängt dann letztlich vom Haushaltsgebaren, von der Konsolidierungsbereitschaft des einzelnen Antragstellers und der daraus resultierenden Zielvereinbarung ab“, erklärt Minister Schünemann weiter.
Die begünstigten Antragsteller können im Einzelnen der anliegenden Aufstellung entnommen werden; darunter finden sich die finanzschwächsten kommunalen Einheiten Niedersachsens.“

Damit bekommen Sie einmal einen Eindruck, was alleine in diesem kleinen Zeitraum in dieser Sache passiert ist.

Der Entschuldungsfonds

Hierzu schauen Sie einmal unter „Niedersächsisches Gesetz über den Finanzausgleich (NFAG) in der Fassung vom 14. September 2007, Abschn. 2, Art. 14 a ff“. Eine sehr gute Quelle für die Gesetzestexte ist das Niedersächsische Vorschrifteninformationssystem (NI-VORIS) was sie hier auch direkt einsehen können.

Im Kommunalwiki der Heinrich-Böll-Stiftung steht dazu geschrieben: „Eckpunkte sind: Kommunen können vom Land Zins- und Tilgungshilfen von bis zu 75 % ihrer bis zum 31.12.2009 aufgelaufenen Kassenkredite erhalten. Der Höchstsatz kommt aber nur in Betracht, wenn er zum Haushaltsausgleich notwendig ist. Voraussetzung ist, dass die Steuerkraft der Kommune unterdurchschnittlich ist, wobei der Dreijahresdurchschnitt der jeweiligen Einwohnergrößenvergleichsgruppe zu Grunde gelegt wird. Voraussetzung ist zudem eine weit überdurchschnittliche Kassenkreditverschuldung mit mindestens 500 € je Einwohner (Durchschnitt 294 €/EW). Die betroffenen Kommunen müssen entweder zu einer Gebietsfusion bereit sein, oder sie müssen ohne Gebietsänderung den Haushaltsausgleich wiederherstellen können. Eine Beteiligung ist bis zum März 2013 möglich. „

Falls Sie einmal wissen möchten, wie es im gesamten Bundesgebiet dazu aussieht, dann schauen Sie doch bitte gleich noch einmal im Kommunalwiki der Heinrich-Böll-Stiftung unter dem Stichpunkt „Konsolidierungshilfen“ nach.

Kommen wir zu einem m. E. kritischen Punkt in Sachen Zukunftsvertrag Landkreis Helmstedt und Entschuldungsfonds des Landes Niedersachsen, den der Landkreis Helmstedt nach der neusten Beschlusslage vom März 2013 in Anspruch nehmen möchte. Wenn wir im o.a. „Niedersächsischen Gesetz über den Finanzausgleich (NFAG) in der Fassung vom 14. September 2007, Abschn. 2, Art. 14 c“ schauen, können wir erkennen, wie die Gelder erhoben werden, also wie sich die Finanzierung des Entschuldungsfonds in Niedersachsen zusammensetzt.

Richtig! Die Kommunen finanzieren ihren Entschuldungsfonds selbst! Ja, Sie werden es nicht glauben wollen. Doch es ist so! Die Kommunen selbst bezahlen bis einschließlich 2027 – also 15 Jahre – ob sie verschuldet sind oder nicht, ob sie sich haben „knebeln lassen“ oder nicht in diesen Entschuldungsfonds ein. Im Falle des verschuldeten Landkreises Helmstedt sind das mal locker und geschmeidig satte 200.000 Euro und ein paar Gequetschte mehr pro Jahr. Und es ist nicht nur der Landkreis Helmstedt sondern alle kreisangehörigen Städte, Einheits- und Samtgemeinden bezahlen auch ein. Und wie werden diese Beiträge finanziert?! Richtig! Durch Kassenkredite! Das sind mal schnell in 15 Jahren drei Millionen Euro, die alleine der Landkreis Helmstedt in den Entschuldungsfonds einbezahlt.

Nun können Sie selbst hochrechnen. Es gibt 43 kreisfreie Städte und Landkreise in Niedersachsen und alle bezahlen sie in den Entschuldungsfonds ein. Und dann rechnen wir einmal ganz vorsichtig hoch, welche Summen zustande kommen, wenn alle kreisangehörigen Städte und Gemeinden fleißig mit einbezahlen?!
Und die Verschuldeten unter ihnen haben keine Garantie, dass sie dann auch beim Zukunfts“Knebel“Vertrag berücksichtigt werden, so sie denn, wie der Landkreis Helmstedt es getan hat, einen Antrag gestellt haben. Und damit nicht genug. Nun kann man meinen, dass besonders pfiffige und verschuldete Kommunen nach dem Windhundprinzip vorgegangen sind und sich gesagt haben, wenn wir als verschuldete Kommune in den Genuss kommen wollen, dass wir Zins- und Tilgungshilfen für unsere Kassenkredite bekommen wollen, dann müssen wir ganz schnell sein. Genau das ist geschehen und es werden bereits Millionen Steuergelder verwendet, um die Zins- und Tilgungshilfen verschuldeter niedersächsischer Städte, Landkreis und Gemeinden auszugleichen.

Für Niedersachsen konkret werden 70 Mio. EURO pro Jahr an Zins- und Tilgungshilfen für die Zins- und Tilgungshilfen (sie haben richtig gelesen!) eingeplant. 35 Mio. EURO vom Land und 35 Mio. EURO von den Kommunen. Eine uns allen bekannte Bank darf das vorfinanzieren, um dann aus diesem Betrag die Zins- und Tilgungsbelastungen für die Zins- und Tilgungshilfen ausgeglichen zu bekommen. Ist doch ein echt cooler deal, oder?!

Beim Pressedienst des Landes Niedersachsen findet sich im November 2012 folgende Veröffentlichung:“Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann unterschreibt heute als Vertreter des Landes den Verkauf von kommunalen Forderungen aus dem Zukunftsvertrag an die NordLB. „Kommunen, die noch bis März 2013 einen Zukunftsvertrag abgeschlossen haben, erhalten ihre Entschuldungshilfe auf einen Schlag“, so Minister Schünemann: „Damit unterstützen wir die Kommunen und ihre Haushalte nachhaltig. Zugleich befreit sich das Land von dem Risiko steigender Zinsen, da mit dem Käufer der Forderungen eine Zinsvereinbarung über die gesamte Laufzeit bis zum Jahr 2029 vereinbart wurde. Dadurch sichern wir das derzeit günstige Zinsniveau. Dies ist ein guter Tag für die Kommunen und für das Land Niedersachsen.“ Nach dem Zukunftsvertrag stellt das Land jährlich von 2012 bis 2029 bis zu 35 Millionen Euro bereit, um finanzschwache Kommunen von ihren Liquiditätskrediten zu entlasten. Über den Finanzausgleich beteiligen sich die Kommunen mit weiteren 35 Millionen Euro im Jahr an dieser Entschuldung. Insgesamt stehen damit bis zu 1,26 Milliarden Euro für die Kommunen bereit. Bisher haben Gemeinden, Städte und Landkreise mit dem Land Niedersachsen insgesamt 27 Entschuldungsverträge mit einem Volumen von 795 Millionen Euro geschlossen. Damit sich die Auszahlungen nicht bis in das Jahr 2029 hinziehen, hat das Land mit der NordLB einen Forderungsverkauf vereinbart. Die Entschuldungshilfe kann damit bereits vollständig bis Anfang 2015 ausgezahlt werden. Die NordLB hatte in einem wettbewerblichen Angebotsverfahren das wirtschaftlichste Angebot für den Forderungsverkauf abgegeben. Am heutigen Freitag wird der Vertrag zwischen dem Land Niedersachsen und der NordLB abgeschlossen. An die Kommunen wird bereits Anfang 2013 eine erste Tranche in Höhe von 620 Millionen Euro ausgezahlt.“

Nun wissen Sie genauer, wie es geht und funktioniert! Ib die Banker einen Bonus bekommen, das möchte ich hier nicht näher beleuchten.

Ich will jetzt auch nicht darauf eingehen, dass z. B. dem Landkreis Helmstedt und seinen kreisangehörigen Städten und Gemeinden dann eben diese Umlagesumme für den Entschuldungsfonds oder gar eigene investive Maßnahmen fehlt. Ich will auch nicht darauf eingehen, dass diese Summe folglich auch bei denen fehlt, die als abundant bezeichnet werden oder denen, die vielleicht noch nicht in der Verschuldung sind sondern erst die nächsten Jahre hineinrutschen und folglich all dieses Geld dann im Land für den Finanzausgleich als solches fehlt. Das wäre etwas weit gegriffen und kann an anderer Stelle dann erfolgen.

Worauf ich aber eingehen möchte ist folgendes: solange die strukturellen Probleme der Gemeindefinanzen nicht gelöst werden, werden diese Entschuldungsmechanismen für viele Kommunen nicht ausreichen. Das darf ich hier als sicher konstatieren!
Nicht in diese Knebel-Programme aufgenommenen Kommunen werden zur gleichen Zeit in die Überschuldung abrutschen – das darf ich ebenfalls konstatieren!
Das niedersächsische Landesprogramm, selbst wenn es funktionieren sollte, wird nach meinem Dafürhalten nur eine Seite des Problems vielleicht lösen können. Einige mir bekannte Entschuldungsprogramme befreien die Kommunen, die an ihnen teilnehmen, von Altschulden und Zinslasten, andere leisten eine Hilfe zum Ausgleich des laufenden Haushalts. Kein einziges Programm tut beides!

Und zum Schluss noch ein kleiner Hammer, damit sie sich richtig wohlfühlen können (tun sie doch, oder?!) – die strukturellen Ungleichgewichte zwischen stetig stark ansteigenden Sozialausgaben und den wenn überhaupt steigenden Einnahmen der Gemeinden werden nach wie vor nicht angefasst. Dies kann nur eine grundlegende Finanzreform leisten, an der sich der Bund zumindest beteiligen muss. Doch tut er das?! Darf er das?! WILL er das?!
Die Verschuldung z. B. der Landkreise, wie auch des Beispiellandkreises Helmstedt ist NICHT durch ein frisch, föhlich, freies Geld zum Fenster herauswerfen zustande gekommen. Die hohen Ausgaben beim Landkreis Helmstedt wie auch bei vielen anderen Landkreisen und Stäädten sind zu über 98% durch die gesetzlichen Aufgaben verursacht, folglich sind es auch die Schulden. Das soll jetzt nicht heißen, dass eine so eklatante Finanzsituation einzig und alleine durch übertragene Aufgaben (Konnexität ?!?) und nicht vollständiges Ausgleichen der Aufgabenkosten entstanden ist, doch es ist einer der nachweislich deklarierten Hauptauslöser für die kommunale Verschuldung. Dank der herausragenden AGENDA 2010 unter der Ära des ehemaligen Bundeskanzlers Schröder brach vor einigen Jahren zudem eine der Haupteinnahmequellen der Kommunen zusammen, die Gewerbesteuer und es wurde fatalerweise, und ich denke im Nachhinein mit perfider Absicht, den deutschen Kommunen keinerlei Ausgleich dafür zur Verfügung gestellt.

Ich sehe keine konkreten Bemühungen, diese Situation seitens des Bundes und der Länder nachhaltig zu verbessern, sondern nur dieses allseits inzwischen hoffähige Orwell´sche Neusprech und Neudenk. Wir sind doch frei in unseren Möglichkeiten – in Neusprechinterpretation: Wir sind nur ohne Möglichkeiten – also „frei“.

Es gibt keine Chance – also nutze sie 🙂

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