Gemeindeverband Stadt Wolfsburg Landkreis Helmstedt

12.4.2013

Allenthalben wird in Süd-Ost-Niedersachsen fusioniert. Man möchte fast meinen, dass viele kommunale Entscheidungsträger aus einem Dornröschenschlaf erwacht sind und nun voller Tatendrang die vermeintlichen Zeichen der Zeit erkennend in eine neue Zukunft durchstarten wollen. Aus rein öffentlichkeitswirksamer Anschauung heraus möchte man diese Euphorie ja als gewollt, geplant und prospektiert darstellen. Klingt ja auch einfach gut, wenn man zum viel gepriesenen Wohl des Volkes, jetzt neue Zeichen setzen muss, Pfosten einrammen möchte und sich überhaupt nicht vor der Zukunft verschliessen mag. Sie kennen diese Rhetorik sicherlich sehr gut und man kann sie kaum noch aufnehmen, so sublim, den Verstand eindampfend und das Herz erweiternd ist sie.Eben wurden drei Adjektive genannt: gewollt, geplant und prospektiert. Gewollt: es wollen ganz bestimmt alle vorhandenen, politischen Parteien. Sie wissen zwar fast alle nichts dazu beizutragen ausser den liebegewonnenen Allgemeinplätzen, doch insgesamt sind sie aller erst einmal dafür. Soviel zu geplant!

Interessant ist, dass einmal abgesehen vom Helmstedter Kreisverband der FDP – die ja bekanntlich jung-dynamisch aufstrebende Karrieristen protegiert, alle anderen Kreistagsfraktionen eben diejenigen sind, die in personae seit Jahrzehnten Däumchen drehend und abnickend nichtssagend immer dieselben Tatverdächtigen aufzuweisen haben und sich darstellend in jedwede Diskussion einbringen.
Und gerade diese, mittlerweile schon etwas in die Jahre gekommenen „Tatverdächtigen“ lösen mal eben ihren eigenen Landkreis auf. Das ist schon wirklich eine coole Nummer. Mal abgesehen von den Allerweltsgutmenschaussagen haben die so und so seit Jahrzehnten kaum etwas zu sagen. Und nun fassen sie Beschlüsse, von denen sie selbst wahrscheinlich am allerwenigsten die entsprechenden Konsequenzen kennen oder auch nur in kleinster Ausprägung intellektuelle inhalieren können. Logisch – nur zu Wohle des Volkes. Gut, soviel dazu. Dann schauen wir uns einmal eine der Konsquenzen von Regionsbildungen unter zwei ganz speziellen indikatorischen Messgrößen an.

Das sog. Hessegutachten, hier „Kommunalstrukturen in Niedersachsen, Zweite Fortschreibung des im Juli 2010 vorgelegten „Grundgutachtens“, zugleich: Abschlussbericht, Im Auftrag des Ministeriums für Inneres und Sport
des Landes Niedersachsen vom 31.12.2013“ beleuchtet viele hoch interessante Indikatoren zur Regionsbildung aus wissenschaftlicher Sicht und sollte sozusagen zur Grundlagenliteratur für alle RegionsprotagonistInnen und RegionsgegnerInnen deklariert werden.

Mal ganz abgesehen von der kritischen Entwicklung der Region Hannover im organisatorischen wie auch im finanziell-soziologischen Bereich, möchte ich mich hier und heute auf zwei m. E. interessante Indikatoren einer verfassungsrechtlich tragbaren Entwicklung im Sinne einer demokratischen Integrationsfähigkeit Schlaglicht werfend konzentrieren. Es geht mir dabei um die die demokratische Integrationsfähigkeit laut Hesse bedeutsame Wahrnehmbarkeit des kommunalpolitischen Ehrenamtes über den Indikator „Zahl der Bewerber um ein Mandat“ sowie die durchschnittliche Wahlbeteiligung, mit der laut Hesse die demokratische Integration der Bürgerschaft durch die Einrichtungen der Kreispolitik sowie ihre Systemunterstützung erfasst werden kann (Hesse, 2012, S. 194ff).
Auf den Seiten 197 ff. des hier zitierten Gutachtens und Abschlussberichtes wird offensichtlich, dass die Region Hannover bei beiden Indikatoren am schlechtesten abschneidet. Auch in Sachen Wahlbeteiligung steht sie auf dem schlechtesten Platz.

Das könnte insgesamt gesehen einen deutlichen Hinweis geben, ab welcher Größe bei der Regionsbildung ein kritischer Wert erreicht wird. Bei der Region Hannover scheint dies der Fall zu sein. Zumindest weisen die Messergebnisse bei den o.a. Indikatoren darauf hin.

Da es in der Region Braunschweig ein ähnliches Großregionsansinnen gibt, eine ebensolche Region wie in Hannover zu gründen, möchte man zumindest anhand der hier dargestellten Ergebnisse durchaus berechtigt die Meinung vertreten, dass solche Konstrukte die demokratische Integrationsfähigkeit stark vermindern. Den BefürworterInnen der Gemeindeverbandslösung oder der HESSE-Regionslösung Wolfsburg-Gifhorn-Helmstedt wird dazu gleich einfallen, dass z. B. die avisierte und momentan diskutierte Fusionsoption  Wolfsburg-Helmstedt = Gemeindeverband Wolfsburg-Helmstedt doch viel kleiner sei und dann die Ergebnisse bei den hier dargestellten Indikatoren deutlich besser ausfalle. Leider ist dem nicht so, denn Göttingen hat eine miserable Wahlbeteiligung, auch wenn es in diesem Fall, wie auch Hesse eben dort konstatiert, daran liegen kann, dass die „niedrige Wahlbeteiligung sowohl in Göttingen wie auch in der Region Hannover auf den hohen Anteil der gleichnamigen kreis- bzw. regionsangehörigen Städte an der Kreis- resp. der Regionalbevölkerung zurückgehen dürfte“ (Hesse, 2013, S. 201). Doch was, wenn es darauf nicht zurückzuführen ist und man folglich diese schlechten Ergebnisse auf eine zunehmend Entfernung der Wahlbevölkerung von der demokratischen Teilhabe betrachtet? Dann würden Größe und Abstrahierungsgrad der demokratischen Integrationsfähigkeit mit der Mandatswilligkeit und Wahlbeteiligung umgekehrt korrelieren. Je größer die jeweilige Einheit und je ferner der Ort der demokratischen Willensbildung desto geringer die Wahlbeteilung und niedriger die Mandatswilligkeit und vica versa.

Insofern wird es also sehr spannend sein, zu beobachten, wie sich das Land Niedersachsen wie auch die noch freiwillig findenden Fusionspartner in naher Zukunft verhalten werden.

7.2.2013

Das Gutachten ist zur Zeit auf den Homepages der beiden kommunalen Gebietskörperschaften zum download bereit gestellt.

Es geht mir hier weniger darum, die Ergebnisse zu kommentieren sondern eher auf die Folgen zu schauen, die der vorgeschlagene Gemeindeverbund oder Gemeindeverband Helmstedt Wolfsburg voraussichtlich hätte.

Gehen wir also einmal davon aus, es werden alle politisch notwendigen Beschlüsse bei den kreisangehörigen Städten und Gemeinden und in der Stadt Wolfsburg gefaßt und es kann ein Antrag auf Entschuldung beim Land gestellt werden. Gehen wir desweiteren davon aus, dass alle rechtlich, finanziell und organisatorisch relevanten Prämissen als erfüllt angesehen werden können, dann sind die organisatorischen Folgen, die ebenfalls rechtlich definiert sind, hoch interessant.

Wenn man sich einmal um die rein gesetzlichen Vorgaben einer etwaigen Fusion kümmert, dann spielt das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz eine profunde Rolle.

In diesem ist nachzulesen, dass eine Kommune, die 200.-250.000 Einwohner aufzuweisen hat, einen Rat bilden wird, der genau 54 Ratsmitglieder umfasst.

Um den Proporz zwischen dem dann ehemaligen Landkreis Helmstedt und der Stadt Wolfsburg zu wahren, werden die Einwohnerzahlen herangezogen. Zum jetzigen Zeitpunkt würde sich das in etwas so verhalten, dass der Landkreis Helmstedt 44% der Sitze bekäme (knapp 93.000 EinwohnerInnen) und die Stadt Wolfsburg 56% (knapp 124.000 EinwohnerInnen).

Das entspräche dann einem Parlament mit 24 Ratsmitgliedern aus dem Landkreis Helmstedt und 30 Mitgliedern aus der Stadt Wolfsburg. Das ist doch der Hammer, oder?! Der Landkreis Helmstedt möchte seine kommunale Selbstverwaltung aufgeben und sich als Minderheit in ein neues Gemeindeverbandsparlament setzen!?! Und warum?! Ganz einfach! Weil ein Landrat es Ihnen einredet und dieses Kreisparlament insgesamt den Ausschuß von PolitikerInnen darstellt, die sonst keine Funktion einnehmen konnten. Für wahr – ein profundes Gremium. Nein! Das ist nicht der Grund – oder doch?!

Rein organisatorisch würden zu den 4.100 Mitarbeitern in der Verwaltung der Stadt Wolfsburg (mit ca. 1.600 Mitarbeitern des Klinikums aber ohne Bedienstete der städtischen Gesellschaften und Beteiligungsgesellschaften) ca. 600 neue Mitarbeiter aus der Landkreisverwaltung (ohne Mitarbeiter des Krankenhauses und ohne Bedienstete aus den kreisangehörigen Gesellschaften und Beteiligungsgesellschaften)kommen – also netto in etwa 3.100 Bedienstete dann in der neuen Kernverwaltung des Gemeindeverbands arbeiten. Ok, man kann ja einige noch aussortieren, indem man sie über Vorruhestandsregelungen, Disziplinarverfahren und andere Incentives dazu bringt, schnell und möglichst ohne besonderes Aufhebens einfach zu verschwinden, sich in Luft aufzulösen, eben einfach nicht mehr da zu sein. Das geht! Darin hat man einschlägige Erfahrungen – zumindest in der Landkreisverwaltung.

Vergleich: die Stadt Braunschweig hat ca. 250.000 Einwohner und insgesamt ca. 4.100 Bedienstete, die Stadt Magdeburg hat ca. 230.000 Einwohner und 2.500 Bedienstete.

Da eine kreisangehörige Stadt – und das wäre die Stadt Wolfsburg in diesem Konstrukt eines Gemeindeverbands dann – Kreisumlage zu bezahlen hätte, wäre zu kalkulieren, wieviel die gemeindeverbandsangehörige und quasi kreisangehörige Stadt Wolfsburg dann an Kreisumlage zu bezahlen hätte?!?

Der Landkreis und in dem Fall der Gemeindeverband Wolfsburg übernimmt die überörtlichen Aufgaben, die sich auf den Verwaltungsraum des Kreises insgesamt und die gemeinsamen Bedürfnisse der Kreisbewohner beziehen. Es müsste also auch vorher fixiert und vereinbart werden, welchen Bereich genau diese Zuständigkeit des neuen Gemeindeverbands betrifft. Der Gemeindeverband Wolfsburg  und die gemeindeverbandsangehörigen  Gemeinden haben schon qua Gesetz ein enges partnerschaftliches Verhältnis zueinander. Der überwiegende Teil der Aufgabenstellungen (beim Landkreis Helmstedt sind das ca. 99% seiner Aufgabenstellungen und folglich auch Ausgaben) wird dem Gemeindeverband per Gesetz zugeordnet. Zu den rechtlich pflichtigen Selbstverwaltungsaufgaben gehören z. B. Bau und Unterhalt der Kreisstraßen, Aufgaben der Sozial- und Jugendhilfe, Unterhaltung der Schulen, die Abfallbeseitigung u.v.m.. Zur Finanzierung dieser Aufgaben erhebt der Gemeindeverband  von seinen
gemeindeverbandsangehörigen Städten,  Gemeinden und Samtgemeinden eine Gemeindeverbandsumlage. Grundlage der Berechnung der Gemeindeverbandsumlage sind zum einem die Steuerkraftzahlen gem. § 11 des Niedersächsischen Gesetzes über den Finanzausgleich (NFAG) der einzelnen Kommunen und zum anderen ein Anteil von 90 % der auf die jeweiligen Gemeinden entfallenden Schlüsselzuweisungen. Für diesen Umlageschlüssel setzt der Gemeindeverband  nach § 15 Abs. 3 NFAG in seiner Haushaltssatzung einen Umlagesatz fest. Diese Umlagesätze müssen von der Kommunalaufsicht genehmigt werden, wer auch immer diese dann darstellt. Sicherlich wird man ein eigenes Rechnungsprüfungsamt haben, dass dann in diesen Dingen die Kommunalaufsicht auszuführen und wahrzunehmen hat.
Durch die Bemessungsgrundlage nach den Steuerkraftmesszahlen bewirkt die Gemeindeverbandsumlage einen zusätzlichen Finanzausgleich zwischen den kreisangehörigen Kommunen. Kommunen mit hoher Finanzkraft zahlen entsprechend eine höhere Gemeindeverbandsumlage und finanzieren die Gemeindeverbandsaufgaben überproportional.

Zur Zeit erhält der Landkreis Helmstedt als Kreisumlage ca 35-36 Mio Euro pro Jahr von den kreisangehörigen Städten und Gemeinden. Ein erste überschlägige Kalkulation für das neue Konstrukt ergäbe eine Gesamtsumme von ca 74 Mio Euro/Jahr alleine von der Stadt Wolfsburg als gemeindeverbandszugehörige Stadt, die diese in die  Gemeindeverbandsumlage laut Gesetz einzuzahlen hätte. Wow! 74 Mio. Euro pro Jahr. Das ist schon alleine das doppelte von dem, was der Landkreis Helmstedt zur Zeit an Kreisumlage für die gesetzlichen Aufgaben und ARbeiten von den kreisangehörigen Städten und Gemeinden bekommt. Alleine in Sachen Umlage käme man so auf eine jährliche Gesamtsumme von ca. 100 Millionen Euro käme. Das ist richtig cool! Damit ließen sich die Schulden des Landkreises Helmstedt binnen weniger Jahre begleichen. Es bedürfte dazu auch keiner weiteren Ebntschuldungshilfe des LAndes, denn es wäre aus eigenr Kraft heraus stemmbar. Warum aber möchte man denn dann unbedingt auf diese Entschuldungshilfe abheben? Na ja, vielleicht gibt es so eine Art Provision wie bei Versicherungsmaklern oder Bankern, weiß man es?!?

Diese 74 Mio. Euro alleine von der Stadt Wolfsburg sind gesetzlich nun einmal entsprechend geregelt und das kann man auch nicht in Wolfsburg oder im Landkreis Helmstedt mals kurz so ändern. Obwohl?! Wartet mal! Also die beiden Proklamisten sind scheinbar zu allem fähig. Sie drehen das ganze Land Niedersachsen um und schaffen es glatt, selbst die bestehende Rechtssituation nicht nur ändernd herbeizureden und daran dann alle glauben zu lassen. Nein! Sie ändern es wirklich –

oder auch nicht.

Die o.a. Zahl von 74 Mio. Euro ist zugebenermaßen Ergebnis einer überschlägigen Berechnung und soll auch nur als Leitfaden dienen für die, die eine Fusion in Form eines Gemeindeverbands inhaltlich durchleuchten und finanziell kalkulieren.

Momentan – so das Argument des amtierenden OB von Wolfsburg, zahle die Stadt – oh Graus, oh Jammer, jährlich in den Landesfinanzausgleich ein.

Die Stadt Wolfsburg war nicht immer in der glücklichen Situation, den Landesfinanzausgleich mit eigenen Geldern zu unterstützen. Auch sie hat schon Zeiten erlebt, dass es VW und der Zulieferszenerie nicht so gut ging und schon war Sie Empfängerin von Schlüsselzuweisungen des Landes.

Ja, das hat es wirklich gegeben. Man schaue dazu in den einschlägigen Statistiken des Landes Niedersachsen nach und schon kann man das nachvollziehen.

In dem zukünftigen Konstrukt wird sie demnach – unter Beibehaltung der zur Zeit im Februar 2013 bestehenden Prämissen – wohl kaum zur Schlüsselzuweisungsempfängerin des Landes degenerieren und voraussichtlich auch nicht in den Genuß einer Entschuldung kommen, denn mit solchen Summen alleine in der Gemeindeverbandsumlage ist eine Entschuldung des dann im Gemeindeverband aufgegangenen Verwaltungskonstruktes Landkreis Helmstedt relativ leicht darstellbar.
Allerdings wird die Stadt Wolfsburg nach meiner Kakulation mit der o.a. kalkulierten Gemeindeverbandsumlage einen ganz schlechten Deal machen, denn sie bezahlt um ein vier- bis fünffaches mehr an Geld in die Gemeindeverbandsumlage ein als sie zur Zeit als abundante Kommune in den Landesfinanzausgleich abführt. Wobei das nun auch wirklich kein Grund zum Jammern ist, denn schliesslich leben wir in einer Solidargemeinschaft (noch!). Auch wenn viele Wolfsburger SöldnerInnen und Papageien es anders kolportieren und sich öffentlich zur Show stellen darüber echauffieren, dass eine Stadt wie Wolfsburg ja nicht ganz Niedersachsen finanzieren könne. Tut sie auch nicht. Sie zahlt durchschnittlich über 20 Jahre gesehen zwischen 3-10 Mio. Euro pro Jahr ein, mehr nicht. Und das ist in Anbetracht der Steurmittelanteile, die diese Stadt bekommt, echt nicht der Rede wert. Erdnüsse sagte einst ein Chef einer Bank, der hunderttausende Geldanleger in den Ruin getrieben hat und dafür sogar noch gelobt wurde. Erdnüsse…..

Für die kreisangehörigen Städte und Gemeinden ist diese Tatsache, wenn auch bisher unausgesprochen, sicherlich ein sehr hohes Motivationspotenzial, eine wie auch immer geartete Fusion mit der Stadt Wolfsbrug zu unterstützen.
Wenn dabei noch die kommunale Selbstverwaltung erhalten wird, ist es geradezu genial gelöst, denn dann bezahlt die Stadt Wolfsburg die angehäuften Schulden und man kann dennoch die Bauleitplanung und einige andere per Art. 28 garantierte Aufgaben selbst bestimmen und handhaben.

So kurzsichtig diese Idee auch sein mag, sie wird dadurch kolportiert, dass eine Mehrzahl der HVB und Räte in diesem Canon mitsingen und eine Fusion mit Wolfsburg propagieren und schon finden das alle gut, zumindest in dem Zuständigkeitsbereich der beiden Hauptprotagonisten, wie es den Anschein hat. Allerdings sind sie die beiden weniger offen, wenn es darum geht, das genaue Ziel auch zu benennen. Es ist lediglich das Ziel, dass andere die Schulden bezahlen und man selbst möglichst nichts dazu beitragen muss und noch nicht einmal „Frondienste“ dafür zu leisten hat. Eigentlich doch naheliegend, oder nicht?!?

Die Frage sei erlaubt, was die Stadt Wolfsburg von so einem Konstrukt hätte?!

Bis dato erschliesst es sich mir nicht ganz, ausser dass sie eine Mehrheit im neuen Gemeindeverbandsparlament hätte und eben mehr als 70 Milllionen Euro pro Jahr als Gemeindeverbandsumlage zu zahlen hätte. Nun ja, vielleicht gibt es ja andere Beweggründe, doch finanziell und organisatorisch gesehen ist das kein so tolles Ziel, oder sehen Sie das anders?!

Um das zu vermeiden hat der OB der Stadt Wolfsburg wohl auch eine Eingemeindung bevorzugt. Er ahnt sicherlich, dass der Gemeindeverband ein Gemeinverbund ist, in dem wie auch immer die Stadt dann das Sagen haben möchte, das aber rechtlich noch überhaupt nicht abschliessend geklärt ist, wie es funktionieren soll.

Es wäre schon echt fies, wenn man zu Lasten eines Vertragspartners solche einseitigen Diskrepanzen fixiert – finde ich. Aber vielleicht sehen Sie das anders?!?

Besonders auffällig ist im genannten Kontext, dass man einen Antrag stellt, von dem man gar nicht weiß, wie er genau funktionieren soll (finanziell-organisatorisch) und dann einen Vertrag macht, von dem man weder finanziell-organisatorisch noch rechtliche Folgen kennt. Kennen Sie so etwas überhaupt? Ich meine, dass man einen Vertrag macht, ohne zu wissen, worum es genau eigentlich geht?! Ich habe solches eigentlich nur in der Politik erlebt und Sorry, wenn ich es so genau sage – es ging nie gut. Immer gab es tausende wenn nicht hunderttausende direkt und indirekt Geschädigte und die Macher solcher Konstrukte haben sich dann ganz still in gut bezahlte weiterführende und die persönliche Karriere fördernde Positionen verabschiedet.

Stellen wir uns einmal vor, Sie würden ein Haus kaufen wollen und vergleichen das mit den bis jetzt bekannten Vorgehensweisen des Duos Mohrs-Wunderling.
Also X. will ein Haus kaufen und W. hat ihm nicht gehörenden Grund und Boden und denkt, er kann qua Verwaltungsfunktion in einem Landkreis darüber verfügen. Es ist nicht Y.´s eigenes Land. Nein, Nein – er lebt ganz woanders und hatte auch nie vor, im Landkreis Helmstedt eigenes Land zu kaufen, geschweige denn dort zu leben und irgendwie einen direkten Bezug zu seinen Vorhaben mit X. zu bekommen.

Als X. sagt:“Ich brauch das Land, denn ich will ein Haus bauen“, entgegnet Y:“ Kein Problem – ich habe so und so Schulden, Du kannst es bekommen, wenn Du mit mir einen Vertrag machst. Billiger wird es aber, wenn Du dieses Land einfach übernimmst. Ich schenke es Dir, wenn Du dafür das Land mit allen Belastungen übernimmst. Das Bundesland wird dann einen Großteil meiner Schulden begleichen und Du kannst dann bauen wo Du möchtest.“
„Ist das Grundstück denn belastet und Deines?“ fragt X Y.
Y überlegt, lächelt spitzbübisch und erläutert mit eingeübter Gestik, dass das keine Rolle spiele, Hauptsache er werde die Schulden los.
„Was sagen denn Deine Nachbarn dazu?“ fragt X Y weiter.
„Welche Nachbarn? Siehst Du Nachbarn?!?Ich nicht.“ X zu Y:“Ja, doch, da sind doch Menschen, die da leben und arbeiten, oder wie siehst Du das?“ woraufhin Y zu X:“Das sind doch keine Menschen. Das ist so unmündiges Wahl- und Fussvolk. Schau nicht genau hin. Willst Du nun ein Haus bauen. Ja oder Nein?! Komm, lass uns einen Vertrag machen und wir schauen einfach mal später, was daraus wird. Denn wenn wir einen Vertrag machen, dann bin ich meine Schulden zu 75% los und dafür schenke ich Dir das Land dazu.Komm schlag ein!“
X. schaut verwundert zu Y.: „Wie? Du willst mir dass ganze Land schenken und wir schauen dann später, wo ich was bauen kann. Also nicht nur das eine Grundstück? Alles?!?“
Y nickt und hält schon die rechte Hand entgegen:“Komm´schlag ein, Das ist der Megadeal. Ich mach das schon für Dich, Du musst nur mit mir herumreisen und sagen, dass Du meine Idee total gut findest und dass uns beiden eine goldene Zukunft blüht, wir die Besten sind, weil wir zum Wohle aller das machen. Das nennt man im Fachjargon Bürgerbeteiligung. Schlag ein!“.
X zaudert noch. „Ich will eigentlich nur ein Haus bauen und suche dafür konkret Land. Alles andere ist mir nicht so wichtig wie Dir, denke ich“ worauf Y:“Nun denk nicht soviel nach. Wir verhandeln hier auf Augenhöhe und Dein Haus bekommst Du schon. Doch darum geht es nicht.“
„WAs machen wir mit den Menschen, die da leben und arbeiten?“ fragt X Y. „Also, willst Du nun Land für Dein Haus oder willst Du Dich um dieses Fussvolk kümmern. Das lass mal meine Sorge sein! Die sind Nichts! Völlig belanglos. Die waren sogar so drauf, dass sie mich gewählt haben. So, denk nicht nach über Dein Haus. Hauptsache ist doch, dass Du das Land hast, auf dem Du ein Haus bauen möchtest und den ganzen Rest noch dazu, oder. Ausserdem kannst Du ihnen ja erzählen, dass Du als reicher Nachbar dafür Sorge tragen wirst, dass alle so eine Hofeinfahrt bekommen wir Du. Das wirkt, sag ich Dir?!. Stell´Dir doch mal vor?! Soweit Du sehen kannst – alles Deins!“
X schaut über den Horizont. !“Alles meins?!“
„Ja, alles Deins und vergiß einfach mal das Haus und lass uns endlich den Deal machen. Du kannst Dich dann später draum kümmern. Also, schlag ein!“ entgegnet Y dem etwas kritisch und nachdenklichen X..

Sie wissen also noch nicht, wie das Haus aussehen soll. Haben nur vage Vorstellungen, bekommen aber Land, das demjenigen gar nicht gehört, geschenkt und können dann über alles verfügen. Als Gegenleistung bekommen Sie einen Vertrag, über dessen genaue Vertragsinhalte später verhandelt wird. Man nennt das eigentliche einen Vorvertrag oder eine Option, doch hier in diesem speziellen Fall bindet man sich schon einmal aneinander, obwohl es gar nicht um einen Hauskauf geht auch wenn Sie denken, Sie wollten doch nur ein Haus bauen!?! 🙂

Der eine wird seine Schulden los – der andere bekommt Land und muss dafür nicht mehr bezahlen als er so und so hätte tun müssen. Na gut, etwas mehr. Doch für X., der ja aus einer reichen Gegend kommt, spielt es keine Rolle, ob es nun 74 Mio pro Jahr sind oder 174 Millionen. Hauptsache Land.

Das ist eine Realsatire…nicht mehr, nicht weniger..

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